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Tutorien zur Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht II


Sommersemester 2017


Begleitend zur Lehrveranstaltung WIPR II finden im Sommersemester 2017 wöchentliche Tutorien im Umfang von jeweils 2 SWS statt. Bei dem angebotenen Tutorium handelt es sich um ein integratives Angebot, welches in direkter Abstimmung mit der fachlichen Lehre erfolgt.

Ziel des Tutoriums ist es, die erarbeiteten Stoffinhalte aus der Vorlesung WIPR II fallbezogen anzuwenden (Techniken der Fallbearbeitung) und unterstützende Hilfestellungen bei Verständnisfragen zu den umfangreichen Vorlesungsinhalten zu geben. Ein Tutorium kann insofern keine Vorlesung ersetzen. Vielmehr soll den Studierenden in kleinen Gruppen die Gelegenheit gegeben werden, den Vorlesungsstoff gemeinsam zu wiederholen und anzuwenden. Darüber hinaus soll das Tutorium auch Raum für den Erfahrungsaustausch bieten. So kennen die eingesetzten Tutoren/innen die studienspezifischen Schwierigkeiten und Herausforderungen der angehenden Wirtschaftsjuristen/innen aus eigener Erfahrung nur zu gut. Innerhalb des Tutoriums können Tutoren/innen damit auch Ansprechpartner/in für alle studentischen Angelegenheit sein.

A. Teilnahme


Sofern Sie am Tutorienprogramm teilnehmen möchten, ist eine verbindliche Anmeldung in Stud.IP erforderlich. Um den maximalen Übungserfolg zu gewährleisten, werden drei Gruppen mit jeweils max. 15 Teilnehmern gebildet. Eine Aufnahme weiterer Interessenten ist nur in Ausnahmefällen möglich.

B. Gruppeneinteilung und voraussichtliche Termine


Gruppeneinteilung
Gruppe Tag Uhrzeit Raum Tutorin
Gruppe 3Donnerstag 16.00 – 17.30 UhrD0214Frau Hohmann

Termine 2017 - immer Donnerstags
April06.04.201713.04.210720.04.201727.04.2017
Mai04.05.201711.05.201718.05.201722.05.2107
Juni01.06.201708.06.201715.06.201722.06.201729.06.2017
Juli06.07.2017


C. Organisatorische Hinweise


Jeder Termin folgt einer klaren Struktur. Im ersten Termin haben Sie die Gelegenheit Ihre Erwartungen an das Tutorium zu formulieren. Ferner werden alle organisatorischen Fragen beantwortet. Im Anschluss daran erhalten Sie neben einführenden Hinweisen zur Fallbearbeitung auch ein erstes Fallbeispiel. Um auftretenden Fragen und Schwierigkeiten gezielt zu begegnen, wird (sofern notwendig) der Fall noch im selben Termin hinsichtlich der fallspezifischen Problemstellungen kurz besprochen.

Das ausgewählte Fallbeispiel soll bis zum nächsten Termin in Heimarbeit gelöst werden. Hierzu gehört neben einer Lösungsskizze auch ein ausformuliertes Gutachten. (Hinweis: Bei der Vorbereitung des Fallbeispiels kann der Strukturbaum unter http://kt-texte.de/taris/?root=5 als Hilfestellung genutzt werden.)
Die Lösungsvorschläge werden dann im Folgetermin eingehend, insbesondere vor dem Hintergrund der Gutachten- und Klausurtechnik, besprochen. Entsprechend der Konzeption eines Tutoriums wird von jedem Teilnehmer eine gewisse Eigeninitiative vorausgesetzt.

Bringen Sie bitte zu jeder Veranstaltung einen aktuellen Gesetzestext zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit.


D. Fallbeispiele


Tutorien WIPR II im Sommersemester 2017
Inhaltsübersicht
Termin am ...Fallbeispiel(e)FalllösungenInhaltlicher Schwerpunkt
06.04.2017 Einführung Teil 1: Begründung von Schuldverhältnissen, Erfüllung und Surrogate
13.04.2017 Einführung Teil 2: Grundwissen im Schuldrecht
20.04.2017 Fallbeispiel 1 Lösung Verschulden bei Vertragsschluss, culpa in contrahendo
27.04.2017Fallbeispiel 2 Lösung Einführung in das Rücktrittsrecht § 323 BGB, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe, Schadensersatzansprüche § 281 BGB, § 286 BGB
04.05.2017 Fallbeispiel 3 Lösung Schadensersatz neben der Leistung/ Verzögerungsschaden, § 280 BGB, § 286 BGB
11.05.2017Fallbeispiel 4 Lösung Schadensersatz neben der Leistung/ Verzögerungsschaden, § 280 BGB, § 286 BGB
18.05.2017Fallbeispiel 5 Lösung Überblick über die Unmöglichkeit, § 275 BGB , Überblick über Gattungs-/Stückschuld, Hol-/Bring-/Schickschuld, Leistungs-/Erfolgsort
22.05.2017Fallbeispiel 6 Lösung Sachmängel, Katalog § 437 BGB , Nacherfüllung § 439 BGB, Rücktritt § 323 BGB, Kaufpreisminderung § 440 BGB, Unmöglichkeit
01.06.2017Fallbeispiel 7 Lösung Sachmangel, Schadensersatz § 437 BGB i.V.m. § 280 BGB, AGB
08.06.2017Fallbeispiel 8 Lösung Wiederholung AGB, ungerechtfertigte Bereicherung § 812 BGB
15.06.2017 Fallbeispiel 9 Lösung unerlaubte Handlung § 823 BGB
22.06.2017 Fallbeispiel 10 Lösung Sachmängel, Leistungsstörungsrecht, Unerlaubte Handlung
28.06.2017
06.07.2017


Weitere Fallbeispiele finden Sie unter CategoryWIPR2Faelle.
In den letzten beiden Veranstaltungen, sollen Fälle besprochen werden, welche den Studierenden besondere Probleme bereiten. Diese werden nach Absprache zur Verfügung gestellt.



CategoryWRTutorien
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