Die geliehene Vespa
A lieh B für das Wochenende seine Vespa. Obwohl er von A ausdrücklich darauf hingewiesen worden war, dass er den Roller am Montagmorgen für die Fahrt zur Uni benötigte, gab B den „Feuerstuhl“ erst am folgenden Mittwoch zurück. So musste A für die Fahrt zur Uni eine Busfahrkarte lösen.
Die Kosten hierfür (1,50 €) verlangt er von B ersetzt.
Zu Recht?
Hier geht's zur Falllösung
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.