Die fehlenden Spülmaschinen
Am 06.10.15 kauft K bei V 100 Spülmaschinen. Es wird schriftlich vereinbart, dass die Maschinen bis zum 13.10.15 bei K angeliefert werden sollen. V beauftragt seinen Angestellten A mit der Erledigung der Angelegenheit. Wegen einer fahrlässigen Unachtsamkeit des A werden die Spülmaschinen nicht zum vereinbarten Termin bei K angeliefert. K ruft am 15.10.15 bei V an und fordert V auf, die Maschinen jetzt innerhalb von 5 Tagen zu schicken. Dennoch treffen die Spülmaschinen innerhalb dieser Frist nicht ein.
In der Zeit zwischen dem 13.10. und dem 21.10.15 sind nachweislich 10 Kunden bei K gewesen, die je eine Maschine des Typs, den K bei V gekauft hat, hatten kaufen wollen. Weil dies nicht möglich war, hatten die Kunden bei Konkurrenten des K gekauft. Dadurch ist dem K ein Verdienstausfall von 300,- € je Maschine entstanden. Am 21.10.2015 hatte K, um seine Kunden befriedigen zu können, bei einem anderen Händler 30 Spülmaschinen gekauft, für die er allerdings pro Stück 110,- € mehr zahlen musste, als er bei V als Preis vereinbart hatte.
K möchte sich deshalb nun am 24.11.15 vom Vertrag lösen und Schadensersatz verlangen.
Welche Rechte hat K?
Hier geht's zur Falllösung
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