Gescheiterter Autoverkauf
C will sein Auto verkaufen. Er braucht es in Schmalkalden ohnehin nicht und außerdem steht bald wieder eine TÜV-Kontrolle an, die Kosten mit sich bringen würde.
K antwortet auf Cs Verkaufsannonce und möchte sein Auto kaufen. C verkauft also an den K sein "Liebhaberstück" für 4.000 EUR. Die beiden vereinbaren, dass der Kaufpreis in drei Monaten zu zahlen ist.
Nunmehr stellt sich zum Schrecken des C nach 2 Tagen heraus, dass der Kaufvertrag mit K unwirksam ist.
Hat C gegen K einen Anspruch auf Herausgabe des Autos?
Hier geht's zur Falllösung
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