Der unvorsichtige A
A wohnt in einer Reihenhaussiedlung. Auf der Rückseite des von ihm bewohnten Hauses befindet sich eine etwa 150 m² große Rasenfläche. An die Rasenfläche grenzt ein Kinderspielplatz, auf dem nachmittags viele Kinder spielen. An einem solchen Nachmittag sieht A gegen 16 Uhr fünf Kaninchen auf dem Rasen hinter seinem Haus. Er holt ein Kleinkalibergewehr und zielt – in Richtung auf den stark besuchten Kinderspielplatz – auf die Kaninchen. A gibt drei Schüsse ab. Ein Geschoss trifft den zwölfjährigen J in den Oberschenkel. Als das Geschoss J trifft, turnt er gerade an einem auf dem Spielplatz aufgestellten Gerät. J muss operiert werden. Die Kosten für die ärztliche Behandlung betragen insgesamt 5.000,- €.
Kann J Ersatz dieser Kosten und Schmerzensgeld von A verlangen?
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