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Tutorien zu Wirtschaftsprivatrecht II
Wintersemester 2016/17
In diesem Wintersemester 2016/17 finden wöchentliche Tutorien im Fach Wirtschaftsprivatrecht II im Umfang von jeweils 2 SWS statt. Bei dem angebotenen Tutorium handelt es sich um ein integratives Angebot, welches in direkter Abstimmung mit der fachlichen Lehre erfolgt. Ziel des Tutoriums ist es, die erarbeiteten Stoffinhalte aus der Vorlesung WIPR II fallbezogen anzuwenden (Techniken der Fallbearbeitung) und unterstützende Hilfestellungen bei Verständnisfragen zu den umfangreichen Vorlesungsinhalten zu geben. Ein Tutorium kann insofern keine Vorlesung ersetzen. Vielmehr soll den Studierenden in kleinen Gruppen die Gelegenheit gegeben werden, den Vorlesungsstoff gemeinsam zu wiederholen und anzuwenden. Darüber hinaus soll das Tutorium auch Raum für den Erfahrungsaustausch bieten. So kennen die eingesetzten Tutoren/innen die studienspezifischen Schwierigkeiten und Herausforderungen der angehenden Wirtschaftsjuristen/innen aus eigener Erfahrung nur zu gut. Innerhalb des Tutoriums können Tutoren/innen damit auch Ansprechpartner/in für alle studentischen Angelegenheit sein. |
A. Teilnahme
Sofern Sie am Tutorienprogramm teilnehmen möchten, ist eine verbindliche Anmeldung im Stud.IP erforderlich.
B. Voraussichtliche Termine
Termine 2016/17 | |||||
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Montag | 14.11.2016 | ||||
Montag | 21.11.2016 | ||||
Montag | 28.11.2016 | ||||
Montag | 05.12.2016 | ||||
Montag | 12.12.2016 | ||||
Montag | 19.12.2016 | ||||
Montag | 09.01.2017 | ||||
Montag | 16.01.2017 | ||||
Montag | 23.01.2017 |
Für Brücken- und Feiertage werden Ersatztermine bekannt gegeben.
Tag | Uhrzeit | Raum | Tutorin |
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Montag | 10:00 - 11:30 Uhr | Raum D 0302 | Frau Kremenchutska |
C. Organisatorische Hinweise
Das ausgewählte Beispiel soll bis zum nächsten Termin in Heimarbeit gelöst werden. Hierzu gehören neben einer Lösungsskizze auch ein ausformuliertes Gutachten. Die Lösungsvorschläge werden dann im Folgetermin eingehend, insbesondere vor dem Hintergrund der Gutachten- und Klausurtechnik, besprochen. Entsprechend der Konzeption eines Tutoriums wird von jedem Teilnehmer eine gewisse Eigeninitiative vorausgesetzt.
Bringen Sie bitte zu jeder Veranstaltung einen aktuellen Gesetzestext zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit.
D. Fallbeispiele
Termin am ... | Fallbeispiel(e) | Falllösungen | Inhaltlicher Schwerpunkt | Weitere Fallbeispiele |
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14.11.2016 | Fallbeispiel 1 | Lösung | kurze Einführung in das Recht der Schuldverhältnisse; Verschulden bei Vertragsschluss (Culpa in contrahendo) | |
21.11.2016 | Fallbeispiel 2 | Lösung | Schadensersatz neben der Leistung/ Verzögerungsschaden, § 280 BGB, § 286 BGB | |
28.11.2016 | Fallbeispiel 3 | Lösung | ||
05.12.2016 | Fallbeispiel 4 | Lösung | Überblick über die Unmöglichkeit, § 275 BGB , Überblick über Gattungs-/Stückschuld, Hol-/Bring-/Schickschuld, Leistungs-/Erfolgsort | |
12.12.2016 | ||||
19.12.2016 | ||||
09.01.2017 | Fallbeispiel 7 | Lösung | Sachmängel, Leistungsstörungsrecht, Unerlaubte Handlung | Der verrückte Schrank |
16.01.2017 | ||||
23.01.2017 |
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