Version [2497]
Dies ist eine alte Version von GliederungWIPR3 erstellt von WojciechLisiewicz am 2009-10-04 13:32:07.
Inhaltsverzeichnis des Artikels
A. Einführung
B. Grundlagen des Sachenrec...
1. Die Rechtsinstitute Besi...
2. Besonderheiten des Sache...
3. Erwerb und Übertragung v...
4. Eigentumsschutz
5. Erwerb und Übertragung b...
C. Sicherheiten an beweglic...
1. Pfandrecht
2. Sicherungsübereignung
3. Eigentumsvorbehalt
D. Sicherheiten an Immobilien
1. Hypothek
2. Grundschuld und ihre Arten
3. Grundlegende Information...
E. Wiederholung und Vertief...
B. Grundlagen des Sachenrec...
1. Die Rechtsinstitute Besi...
2. Besonderheiten des Sache...
3. Erwerb und Übertragung v...
4. Eigentumsschutz
5. Erwerb und Übertragung b...
C. Sicherheiten an beweglic...
1. Pfandrecht
2. Sicherungsübereignung
3. Eigentumsvorbehalt
D. Sicherheiten an Immobilien
1. Hypothek
2. Grundschuld und ihre Arten
3. Grundlegende Information...
E. Wiederholung und Vertief...
WIPR III: Gliederung
Recht der Kreditsicherheiten - sachenrechtlicher Teil
A. Einführung
- Lehr- und Lernmethoden
- Material zur Vorlesung
- Literaturhinweise
B. Grundlagen des Sachenrechts
1. Die Rechtsinstitute Besitz und Eigentum
1.h
- einführende Bemerkungen und Klärung der zentralen Begriffe des Sachenrechts
2. Besonderheiten des Sachenrechts in der systematischen Fallbearbeitung
2.h
- historische Prüfung zur Feststellung der Frage, wem Eigentum / dingliches Recht zusteht
- Bedeutung des numerus clausus und anderer sachenrechtlicher Prinzipien für die Fallprüfung
3. Erwerb und Übertragung von Eigentum
3.-6.h
Zum Eigentumserwerb vgl. folgende Struktur: http://80.237.160.189/taris/?root=943 .
- Prüfungsaufbau zum rechtsgeschäftlichen Erwerb von Eigentum an beweglichen Sachen, § 929 BGB ff. (einschließlich Erwerb vom Nichtberechtigten)
- Prüfungsaufbau zum rechtsgeschäftlichen Erwerb von Eigentum an Immobilien, § 873 BGB, § 925 BGB
- Wirkung und Ansprüche im Zusammenhang mit der Vormerkung, § 883 BGB und ff.
- Überblick über andere Arten von Eigentumserwerb (insb. Primärerwerb)
Dazu folgende Fallbeispiele:
- Lieferung an den Käufer des Käufers,
- Sicherungsübereignung trotz Eigentumsvorbehalt,
- Gutgläubiger Erwerb eines Grundstücks.
4. Eigentumsschutz
Einschließlich aller Ansprüche im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis sowie des Besitzschutzes
7.-10.h
- Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe des Eigentums aus § 985 BGB
- Anspruch des Eigentümers auf Schadensersatz aus § 997 BGB und ff.
- Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe von Nutzungen aus § 997 BGB und ff.
- Anspruch des Besitzers auf Ersatz von "Verwendungen" aus § 994 BGB und ff.
- einschließlich Verhältnis zu schuldrechtlichen Vorschriften / Konkurrenzen
- Anspruch des Eigentümers auf Beseitigung / Unterlassung aus § 1004 BGB
- Ansprüche zum Schutz des (früheren) Besitzers: auf Herausgabe aus § 1007 BGB, auf Besitzeinräumung aus § 861 BGB (verbotene Eigenmacht), auf Beseitigung / Unterlassung aus § 862 BGB
5. Erwerb und Übertragung beschränkter dinglicher Rechte
Allgemeine Regeln zum Erwerb und Übertragung beschränkter dinglicher Rechte einschließlich Erwerb vom Nichtberechtigten sowie lastenfreier gutgläubiger Erwerb von Eigentum.
11.-12.h
C. Sicherheiten an beweglichen Sachen
1. Pfandrecht
13.-14.h
- Begründung eines Pfandrechts (vertraglich, § 1204 BGB ff.; gesetzlich, § 1257 BGB),
- Anspruch aus § 1227 BGB i. V. m. § 985 BGB
2. Sicherungsübereignung
15.-16.h
- Sicherungsübereignung - Begründung und Erwerb des Rechts sowie Ansprüche hieraus,
3. Eigentumsvorbehalt
17.-18.h
- Begründung (Vereinbarung)
- Mehr zum Anwartschaftsrecht
- Prüfungsaufbau im praktischen Fallkontext
D. Sicherheiten an Immobilien
1. Hypothek
19.-20.h
- Erwerb (Entstehung oder Übertragung) der Hypothek
- Ansprüche aus der Hypothek
2. Grundschuld und ihre Arten
21.-25.h
- Erwerb (Entstehung und Übertragung) der Grundschuld und der Sicherungsgrundschuld
- Ansprüche aus der Grundschuld und ihre Geltendmachung, insbesondere Zwangsvollstreckung
3. Grundlegende Informationen zu Grundbüchern
26.h
E. Wiederholung und Vertiefung
27.-30.h
CategoryWIPR
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.