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Fallbeispiel: Kreditsicherheiten

Fragen zu verschiedenen Arten von Sicherungsinstrumenten - schuldrechtlich und dinglich

Sachverhalt

Die M-GmbH (M) produziert Möbel. Ihre Gesellschafter – A (20 %), B (40 %) und C (40 %) – möchten das Kerngeschäft der M ausbauen. Dafür wird auch eine neue Lagerhalle benötigt. Um diese zu bauen, benötigt die M ein Darlehen in Höhe von 4 Mio. EUR. Ihr allein vertretungsberechtigter Geschäftsführer G bittet die Hausbank (H) der M um ein entsprechendes, endfälliges Darlehen mit einer Laufzeit von 3 Jahren. Der Gesellschafter A der M, der als Einzelkaufmann auch ein großes Einrichtungshaus betreibt, ist bereit, der H gegenüber eine Bürgschaft für die M zu übernehmen.

Im nur teilweise ausgefüllten Standardformular der H steht, dass A eine auf 4 Mio. EUR begrenzte, selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft übernehmen soll. Ferner heißt es darin, dass die Bürgschaft zusätzlich Zinsen und Kosten aus den verbürgten Ansprüchen sowie aus deren Geltend­machung umfasst – auch dann, wenn dadurch der Höchstbetrag überschritten wird. A unterzeichnet das Dokument und sendet es der H per Fax. Ein Mitarbeiter der Kreditabteilung bei H legt die Bürgschaft mit den Kreditunterlagen für M ab. Der Kredit wird aber noch nicht ausgezahlt, weil die Risikoabteilung der H eine weitere Absicherung des Darlehens verlangt.

Die M-GmbH unterstützt regelmäßig den Fussballverein F mit Spenden und Sponsoringverträgen. F ist Eigentümer eines Grundstücks im Wert von 2 Mio. EUR, auf dem eine komplette, neue Sportanlage entstehen soll. G und der Sachbearbeiter S der H bitten den Vorstand des Vereins, den V, eine Grundschuld zugunsten der H auf der Immobilie zu bestellen. V stimmt dem zu, Verträge werden unterzeichnet, eine Buchgrundschuld im Umfang von 4 Mio. EUR wird ins Grundbuch zugunsten der H eingetragen. Ca. 1 Jahr später macht H Geschäfte mit der internationalen Bank I, in deren Rahmen auch Sicherheiten zugunsten der I notwendig werden, weshalb H u. a. auch die Grundschuld am Grundstück des Fussballvereins auf die I überträgt. Da H die Verpflichtungen gegenüber der I erfolgreich erfüllt, wird die Grundschuld drei Monate später von I auf H zurückübertragen.

Zwei Jahre nach Kreditauszahlung gerät die M in finanzielle Schwierigkeiten. Deshalb kündigt die H den Kredit und verlangt Rückzahlung der Kreditsumme nebst bisher aufgelaufener Zinsen. Einen Monat später wird über das Vermögen der M ein Insolvenzverfahren eröffnet. Der Kredit und die Zinsen werden letztlich nicht zurückgezahlt, aus der Insolvenzmasse erhält die H so gut wie nichts. Die M wird abgewickelt und liquidiert. Sie wird nach Beendigung des Insolvenzverfahrens aus dem Handelsregister gelöscht.



Hauptaufgabe 1:
Die H möchte die Sicherheiten verwerten, vorzugsweise die Bürgschaft des A. Welche Ansprüche kann H geltend machen?

Hauptaufgabe 2:
Welche Ansprüche hat A, falls er aus der Bürgschaft erfolgreich in Anspruch genommen wurde? Beantworten Sie die Frage unabhängig davon, wie das Ergebnis bei Hauptaufgabe 1 war – unterstellen Sie, dass die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft zurecht erfolgreich war.
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