Revision history for FallStudienKredSicherh
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[[FallStudien3HinweiseHA2024 Hinweise zur weiterführenden Aufgabe 2024]]
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<<**Hauptaufgabe 1**:
Die H möchte die Sicherheiten verwerten, vorzugsweise die Bürgschaft des A. Welche Ansprüche kann H geltend machen?<<
<<**Hauptaufgabe 2**:
Welche Ansprüche hat A, falls er aus der Bürgschaft erfolgreich in Anspruch genommen wurde? Beantworten Sie die Frage unabhängig davon, wie das Ergebnis bei Hauptaufgabe 1 war – unterstellen Sie, dass die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft zurecht erfolgreich war.<<
<<**Hauptaufgabe 3:**
Zurecht?<<
Die H möchte die Sicherheiten verwerten, vorzugsweise die Bürgschaft des A. Welche Ansprüche kann H geltend machen?<<
<<**Hauptaufgabe 2**:
Welche Ansprüche hat A, falls er aus der Bürgschaft erfolgreich in Anspruch genommen wurde? Beantworten Sie die Frage unabhängig davon, wie das Ergebnis bei Hauptaufgabe 1 war – unterstellen Sie, dass die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft zurecht erfolgreich war.<<
<<**Hauptaufgabe 3:**
Zurecht?<<
Deletions:
Die H möchte die Sicherheiten verwerten, vorzugsweise die Bürgschaft des A. Welche Ansprüche kann H geltend machen?
**Hauptaufgabe 2**:
Welche Ansprüche hat A, falls er aus der Bürgschaft erfolgreich in Anspruch genommen wurde? Beantworten Sie die Frage unabhängig davon, wie das Ergebnis bei Hauptaufgabe 1 war – unterstellen Sie, dass die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft zurecht erfolgreich war.
**Hauptaufgabe 3:**
Zurecht?
No Differences
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=== Variante 1 zu Hauptaufgabe 2 ===
Im Grundfall ist das Grundstück der F 5 Mio. EUR wert. Nachdem A gegenüber der H die Bürgschaft erklärt hat – sprechen A und M gemeinsam bei V vor und bitten ihn um Unterstützung. Sie argumentierten, dass der Verein F sicher eine lange Durststrecke zu erwarten hat, wenn M mit ihren Geschäften keine Erfolge erzielt – deshalb liege die finanzielle Kondition der M im Interesse von F.
V vereinbart also im Namen des F mit M und H, dass eine Buchgrundschuld am Grundstück des F zur „Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche der H gegen M“ über 5 Mio. EUR vereinbart wird. A vereinbart mit V später, dass F dabei eine Haftungsquote von 70 % übernimmt – im Rahmen der bereits begründeten Verpflichtung aus der Grundschuld. Es geht dabei ausschließlich darum, A entsprechend zu entlasten.
F verkauft das Grundstück und lässt es zugunsten des K auf. K wird als Eigentümer eingetragen.
Als A wegen seiner Bürgschaft und der Schulden von M in Anspruch genommen wird, ist er gezwungen, insgesamt 4,5 Mio. EUR zu zahlen – Darlehenssumme, Zinsen und Kosten. Als A zahlen muss, verlangt er von der H, dass diese ihm die Grundschuld am Grundstück des F (nun K). H überträgt ihm die Grundschuld ordnungsgemäß.
A verlangt von K Zahlung von 3.150.000,- EUR und droht mit Zwangsvollstreckung. K weigert sich und meint, er habe mit den Schulden der M nichts zu tun.
**Hauptaufgabe 3:**
Zurecht?
=== Variante 2 ===
Der Fussballverein F hat das Grundstück in der Weise erworben, dass V einen Landwirt L darüber getäuscht hat, dass man mit einem neuen Spielfeld dem Sohn des Landwirts – dem S – eine Fussballerkarriere ermöglichen und namhafte Trainer zu F holen will. Nachdem L erfährt, dass dies eine Lüge war, hat er den Kaufvertrag und die Eigentumsübertragung der Immobilie angefochten. Dies erfolgte gerade zu dem Zeitpunkt, in dem V mit H und G die Grundschuld vereinbart hatte und einen Antrag auf Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch gestellt hat. Nachdem der Grundbuchantrag gestellt wurde, informiert L auch die H, dass die Immobilie gar nicht F sondern ihm, dem L, gehört.
L verlangt Löschung der Grundschuld.
<<**Hauptaufgabe 4:**
Kann er das?
//Es ist davon auszugehen, dass die Anfechtung des L erfolgreich war//.<<
Im Grundfall ist das Grundstück der F 5 Mio. EUR wert. Nachdem A gegenüber der H die Bürgschaft erklärt hat – sprechen A und M gemeinsam bei V vor und bitten ihn um Unterstützung. Sie argumentierten, dass der Verein F sicher eine lange Durststrecke zu erwarten hat, wenn M mit ihren Geschäften keine Erfolge erzielt – deshalb liege die finanzielle Kondition der M im Interesse von F.
V vereinbart also im Namen des F mit M und H, dass eine Buchgrundschuld am Grundstück des F zur „Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche der H gegen M“ über 5 Mio. EUR vereinbart wird. A vereinbart mit V später, dass F dabei eine Haftungsquote von 70 % übernimmt – im Rahmen der bereits begründeten Verpflichtung aus der Grundschuld. Es geht dabei ausschließlich darum, A entsprechend zu entlasten.
F verkauft das Grundstück und lässt es zugunsten des K auf. K wird als Eigentümer eingetragen.
Als A wegen seiner Bürgschaft und der Schulden von M in Anspruch genommen wird, ist er gezwungen, insgesamt 4,5 Mio. EUR zu zahlen – Darlehenssumme, Zinsen und Kosten. Als A zahlen muss, verlangt er von der H, dass diese ihm die Grundschuld am Grundstück des F (nun K). H überträgt ihm die Grundschuld ordnungsgemäß.
A verlangt von K Zahlung von 3.150.000,- EUR und droht mit Zwangsvollstreckung. K weigert sich und meint, er habe mit den Schulden der M nichts zu tun.
**Hauptaufgabe 3:**
Zurecht?
=== Variante 2 ===
Der Fussballverein F hat das Grundstück in der Weise erworben, dass V einen Landwirt L darüber getäuscht hat, dass man mit einem neuen Spielfeld dem Sohn des Landwirts – dem S – eine Fussballerkarriere ermöglichen und namhafte Trainer zu F holen will. Nachdem L erfährt, dass dies eine Lüge war, hat er den Kaufvertrag und die Eigentumsübertragung der Immobilie angefochten. Dies erfolgte gerade zu dem Zeitpunkt, in dem V mit H und G die Grundschuld vereinbart hatte und einen Antrag auf Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch gestellt hat. Nachdem der Grundbuchantrag gestellt wurde, informiert L auch die H, dass die Immobilie gar nicht F sondern ihm, dem L, gehört.
L verlangt Löschung der Grundschuld.
<<**Hauptaufgabe 4:**
Kann er das?
//Es ist davon auszugehen, dass die Anfechtung des L erfolgreich war//.<<
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[[FallStudien3Loesungshinweise2024 Lösungshinweise zu den Hauptaufgaben]]