Revision history for FallSektorenAuftraggeber
Additions:
((1)) Lösungshinweise
Das europarechtlich vorgeschriebene Vergabeverfahren ist durchzuführen, wenn die Anwendungsvoraussetzungen der Richtlinien gegeben sind. Daran kann es hier aus zwei Gründen mangeln:
((2)) Sektorenauftraggeber?
{{taris url="http://80.237.160.189/taris/?path=0-0-2-1&subsumsession=2291&root=2153" h="4"}}
((2)) Ausnahme vom Anwendungsbereich der RL
{{taris url="http://80.237.160.189/taris/?path=0-2&subsumsession=2292&root=2367" h="6"}}
Das europarechtlich vorgeschriebene Vergabeverfahren ist durchzuführen, wenn die Anwendungsvoraussetzungen der Richtlinien gegeben sind. Daran kann es hier aus zwei Gründen mangeln:
((2)) Sektorenauftraggeber?
{{taris url="http://80.237.160.189/taris/?path=0-0-2-1&subsumsession=2291&root=2153" h="4"}}
((2)) Ausnahme vom Anwendungsbereich der RL
{{taris url="http://80.237.160.189/taris/?path=0-2&subsumsession=2292&root=2367" h="6"}}
Additions:
Das Fernwärmeunternehmen Poznańskie PEC Sp. z o.o. (GmbH polnischen Rechts in Posen) benötigt einen Kredit in Höhe von 3.000.000 EUR, das neben dem vorhandenen Eigenkapital für die Errichtung eines neuen Heizkraftwerks für Biomasse (BMHKW) benötigt wird. Für vergleichbare Erzeugungsanlagen besitzt das Unternehmen eine "Konzession" im Sinne des [[http://www.polskieustawy.com/norms.php?actid=718&norm=33&lang=48&adate=20091118&head=0#tenprzepis Art. 33 Abs. 1 EnR-PL]] und es wird eine neue bzw. eine an die neue Anlage angepasste "Konzession" beantragen. Die voraussichtlichen Kosten für die 5-jährige Laufzeit des größtenteils endfälligen Kredites werden voraussichtlich 0,5 Mio. EUR betragen. Eigentümer des Unternehmens ist zu 20 % die Gemeinde Posen, zu 80 % ein französischer Investor.
Deletions:
Additions:
Das Fernwärmeunternehmen Poznański PEC Sp. z o.o. (GmbH polnischen Rechts in Posen) benötigt einen Kredit in Höhe von 3.000.000 EUR, das neben dem vorhandenen Eigenkapital für die Errichtung eines neuen Heizkraftwerks für Biomasse (BMHKW) benötigt wird. Für vergleichbare Erzeugungsanlagen besitzt das Unternehmen eine "Konzession" im Sinne des [[http://www.polskieustawy.com/norms.php?actid=718&norm=33&lang=48&adate=20091118&head=0#tenprzepis Art. 33 Abs. 1 EnR-PL]] und es wird eine neue bzw. eine an die neue Anlage angepasste "Konzession" beantragen. Die voraussichtlichen Kosten für die 5-jährige Laufzeit des größtenteils endfälligen Kredites werden voraussichtlich 0,5 Mio. EUR betragen. Eigentümer des Unternehmens ist zu 20 % die Gemeinde Posen, zu 80 % ein französischer Investor.
Deletions:
Additions:
==== Fall: Ausschreibung eines Kredites für ein Heizkraftwerk ====
Deletions:
Additions:
Da das Unternehmen in vergangenen Jahren derartige Verträge - wie in Polen üblich - stets europa- oder zumindest landesweit ausgeschrieben hat, beabsichtigt es auch diesmal zu tun. Der Investor würde gern auch seine Hausbanken beim benötigten Kredit anfragen, diese lehnen die Teilnahme am Wettbewerb jedoch ab. Die Muttergesellschaft aus Paris fragt an, ob der Kredit nach polnischem Recht wirklich ausgeschrieben werden muss.
Deletions:
Additions:
**[[http://www.polskieustawy.com/norms.php?actid=718&norm=33&lang=48&adate=20091118&head=0#tenprzepis Art. 33 Abs. 1 EnR-PL]]**
##Der Präsident der Energieregulierungsbehörde (URE) erteilt die Konzession einem Antragsteller, der:
##Der Präsident der Energieregulierungsbehörde (URE) erteilt die Konzession einem Antragsteller, der:
Deletions:
Der Präsident der Energieregulierungsbehörde (URE) erteilt die Konzession einem Antragsteller, der:
Additions:
==== Fall: Ausschreibung eines Kredites für BMHKW ====
##[[http://www.polskieustawy.com/norms.php?actid=718&norm=33&lang=48&adate=20091118&head=0#tenprzepis Art. 33 Abs. 1 EnR-PL]]**
Das Fernwärmeunternehmen Poznański PEC Sp. z o.o. (GmbH polnischen Rechts in Posen) benötigt einen Kredit in Höhe von 3.000.000 EUR, das neben dem vorhandenen Eigenkapital für die Errichtung eines neuen Heizkraftwerks für Biomasse (BMHKW) errichtet werden soll. Für vergleichbare Erzeugungsanlagen besitzt das Unternehmen eine "Konzession" im Sinne des [[http://www.polskieustawy.com/norms.php?actid=718&norm=33&lang=48&adate=20091118&head=0#tenprzepis Art. 33 Abs. 1 EnR-PL]] und es wird eine neue bzw. eine an die neue Anlage angepasste "Konzession" beantragen. Die voraussichtlichen Kosten für die 5-jährige Laufzeit des größtenteils endfälligen Kredites werden voraussichtlich 0,5 Mio. EUR betragen. Eigentümer des Unternehmens ist zu 20 % die Gemeinde Posen, zu 80 % ein französischer Investor.
##[[http://www.polskieustawy.com/norms.php?actid=718&norm=33&lang=48&adate=20091118&head=0#tenprzepis Art. 33 Abs. 1 EnR-PL]]**
Das Fernwärmeunternehmen Poznański PEC Sp. z o.o. (GmbH polnischen Rechts in Posen) benötigt einen Kredit in Höhe von 3.000.000 EUR, das neben dem vorhandenen Eigenkapital für die Errichtung eines neuen Heizkraftwerks für Biomasse (BMHKW) errichtet werden soll. Für vergleichbare Erzeugungsanlagen besitzt das Unternehmen eine "Konzession" im Sinne des [[http://www.polskieustawy.com/norms.php?actid=718&norm=33&lang=48&adate=20091118&head=0#tenprzepis Art. 33 Abs. 1 EnR-PL]] und es wird eine neue bzw. eine an die neue Anlage angepasste "Konzession" beantragen. Die voraussichtlichen Kosten für die 5-jährige Laufzeit des größtenteils endfälligen Kredites werden voraussichtlich 0,5 Mio. EUR betragen. Eigentümer des Unternehmens ist zu 20 % die Gemeinde Posen, zu 80 % ein französischer Investor.
Deletions:
##**Art. 33 Abs. 1 ""EnR-PL""**
Das Fernwärmeunternehmen Poznański PEC Sp. z o.o. (GmbH polnischen Rechts in Posen) benötigt einen Kredit in Höhe von 3.000.000 EUR, das neben dem vorhandenen Eigenkapital für die Errichtung eines neuen Heizkraftwerks für Biomasse errichtet werden soll. Für vergleichbare Erzeugungsanlagen besitzt das Unternehmen eine "Konzession" im o. g. Sinne und es wird eine neue bzw. eine an die neue Anlage angepasste "Konzession" beantragen. Die voraussichtlichen Kosten für die 5-jährige Laufzeit des größtenteils endfälligen Kredites werden voraussichtlich 0,5 Mio. EUR betragen. Eigentümer des Unternehmens ist zu 20 % die Gemeinde Posen, zu 80 % ein französischer Investor.
Additions:
Die vergaberechtlichen Vorschriften in Polen sind von ihrem Wortlaut her mit den Richtlinien 2004/18/EG und 2004/17/EG praktisch identisch.
Deletions:
Additions:
In Polen ist zum Betrieb eines Energieunternehmens (sowohl für den Betrieb von Strom- oder Fernwärmeerzeugungsanlagen, wie auch eines Strom-, Fernwärme- oder Gasnetzes, für Energiehandel oder -vertrieb etc.) jeweils eine entsprechende behördliche Genehmigung erforderlich, die als "Konzession" bezeichnet wird. Das polnische Energierecht regelt die Konzession wie folgt:
Das Fernwärmeunternehmen Poznański PEC Sp. z o.o. (GmbH polnischen Rechts in Posen) benötigt einen Kredit in Höhe von 3.000.000 EUR, das neben dem vorhandenen Eigenkapital für die Errichtung eines neuen Heizkraftwerks für Biomasse errichtet werden soll. Für vergleichbare Erzeugungsanlagen besitzt das Unternehmen eine "Konzession" im o. g. Sinne und es wird eine neue bzw. eine an die neue Anlage angepasste "Konzession" beantragen. Die voraussichtlichen Kosten für die 5-jährige Laufzeit des größtenteils endfälligen Kredites werden voraussichtlich 0,5 Mio. EUR betragen. Eigentümer des Unternehmens ist zu 20 % die Gemeinde Posen, zu 80 % ein französischer Investor.
Das Fernwärmeunternehmen Poznański PEC Sp. z o.o. (GmbH polnischen Rechts in Posen) benötigt einen Kredit in Höhe von 3.000.000 EUR, das neben dem vorhandenen Eigenkapital für die Errichtung eines neuen Heizkraftwerks für Biomasse errichtet werden soll. Für vergleichbare Erzeugungsanlagen besitzt das Unternehmen eine "Konzession" im o. g. Sinne und es wird eine neue bzw. eine an die neue Anlage angepasste "Konzession" beantragen. Die voraussichtlichen Kosten für die 5-jährige Laufzeit des größtenteils endfälligen Kredites werden voraussichtlich 0,5 Mio. EUR betragen. Eigentümer des Unternehmens ist zu 20 % die Gemeinde Posen, zu 80 % ein französischer Investor.
Deletions:
Das Fernwärmeunternehmen Poznański PEC Sp. z o.o. (GmbH polnischen Rechts in Posen) benötigt einen Kredit in Höhe von 3.000.000 EUR, das neben dem vorhandenen Eigenkapital für die Errichtung eines neuen Heizkraftwerks für Biomasse errichtet werden soll. Die voraussichtlichen Kosten für die 5-jährige Laufzeit des größtenteils endfälligen Kredites werden voraussichtlich 0,5 Mio. EUR betragen. Eigentümer des Unternehmens ist zu 20 % die Gemeinde Posen, zu 80 % ein französischer Investor.
Additions:
Das Fernwärmeunternehmen Poznański PEC Sp. z o.o. (GmbH polnischen Rechts in Posen) benötigt einen Kredit in Höhe von 3.000.000 EUR, das neben dem vorhandenen Eigenkapital für die Errichtung eines neuen Heizkraftwerks für Biomasse errichtet werden soll. Die voraussichtlichen Kosten für die 5-jährige Laufzeit des größtenteils endfälligen Kredites werden voraussichtlich 0,5 Mio. EUR betragen. Eigentümer des Unternehmens ist zu 20 % die Gemeinde Posen, zu 80 % ein französischer Investor.
Da das Unternehmen in vergangenen Jahren derartige Verträge - wie in Polen üblich - stets europa- oder zumindest landesweit ausgeschrieben hat, beabsichtigt es auch diesmal zu tun. Der Investor würde gern auch seine Hausbanken beim benötigten Kredit anfragen, diese lehnen allerdings Teilnahme am Wettbewerb ab. Die Muttergesellschaft aus Paris fragt an, ob der Kredit nach polnischem Recht wirklich ausgeschrieben werden muss.
----
CategoryFallsammlungEuInt CategoryVergaberecht
Da das Unternehmen in vergangenen Jahren derartige Verträge - wie in Polen üblich - stets europa- oder zumindest landesweit ausgeschrieben hat, beabsichtigt es auch diesmal zu tun. Der Investor würde gern auch seine Hausbanken beim benötigten Kredit anfragen, diese lehnen allerdings Teilnahme am Wettbewerb ab. Die Muttergesellschaft aus Paris fragt an, ob der Kredit nach polnischem Recht wirklich ausgeschrieben werden muss.
----
CategoryFallsammlungEuInt CategoryVergaberecht
Deletions:
Da das Unternehmen in vergangenen Jahren derartige Verträge - wie in Polen üblich - stets europaweit ausgeschrieben hat, beabsichtigt es auch diesmal zu tun. Der Investor würde gern seine Hausbanken beim benötigten Kredit auch anfragen, diese lehnen allerdings Teilnahme am Wettbewerb ab. Die Muttergesellschaft fragt an, ob der Kredit nach polnischem Recht wirklich ausgeschrieben werden muss.
Additions:
##**Art. 33 Abs. 1 ""EnR-PL""**
1) einen Bebauungsplan vorlegt.##
1) einen Bebauungsplan vorlegt.##
Deletions:
1) einen Bebauungsplan vorlegt.
Additions:
In Polen ist zum Betrieb eines Energieunternehmens (sowohl für den Betrieb von Strom- oder Fernwärmeerzeugungsanlagen, eines Strom-, Fernwärme- oder Gasnetzes, für Energiehandel oder -vertrieb etc.) jeweils eine entsprechende behördliche Genehmigung erforderlich, die als "Konzession" bezeichnet wird. Das polnische Energierecht regelt die Konzession wie folgt:
1) seinen Sitz oder Wohnsitz auf dem Gebiet eines Mitgliedstaates der EU oder eines Mitgliedstaates des Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) - Vertragspartners des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum - hat;
1) über technische Möglichkeiten verfügt, die einen ordnungsgemäßen Betrieb garantieren,
1) die Beschäftigung von Personen sichert, welche in einer Weise qualifiziert sind, die in Art. 54 genannt ist,
1) einen Bebauungsplan vorlegt.
Das Fernwärmeunternehmen Poznański PEC Sp. z o.o. (GmbH polnischen Rechts in Posen) benötigt einen Kredit in Höhe von 3.000.000 EUR, mit dem ein neues Heizkraftwerk für Biomasse gebaut werden soll. Die voraussichtlichen Kosten für die 5-jährige Laufzeit des größtenteils endfälligen Kredites werden voraussichtlich 0,5 Mio. EUR betragen. Eigentümer des Unternehmens ist zu 20 % die Gemeinde Posen, zu 80 % ein französischer Investor.
Da das Unternehmen in vergangenen Jahren derartige Verträge - wie in Polen üblich - stets europaweit ausgeschrieben hat, beabsichtigt es auch diesmal zu tun. Der Investor würde gern seine Hausbanken beim benötigten Kredit auch anfragen, diese lehnen allerdings Teilnahme am Wettbewerb ab. Die Muttergesellschaft fragt an, ob der Kredit nach polnischem Recht wirklich ausgeschrieben werden muss.
Die vergaberechtlichen Vorschriften in Polen geben die Richtlinien 2004/18/EG und 2004/17/EG wörtlich wieder.
((1)) Frage
Wie ist die Anfrage der Muttergesellschaft zu beantworten?
1) seinen Sitz oder Wohnsitz auf dem Gebiet eines Mitgliedstaates der EU oder eines Mitgliedstaates des Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) - Vertragspartners des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum - hat;
1) über technische Möglichkeiten verfügt, die einen ordnungsgemäßen Betrieb garantieren,
1) die Beschäftigung von Personen sichert, welche in einer Weise qualifiziert sind, die in Art. 54 genannt ist,
1) einen Bebauungsplan vorlegt.
Das Fernwärmeunternehmen Poznański PEC Sp. z o.o. (GmbH polnischen Rechts in Posen) benötigt einen Kredit in Höhe von 3.000.000 EUR, mit dem ein neues Heizkraftwerk für Biomasse gebaut werden soll. Die voraussichtlichen Kosten für die 5-jährige Laufzeit des größtenteils endfälligen Kredites werden voraussichtlich 0,5 Mio. EUR betragen. Eigentümer des Unternehmens ist zu 20 % die Gemeinde Posen, zu 80 % ein französischer Investor.
Da das Unternehmen in vergangenen Jahren derartige Verträge - wie in Polen üblich - stets europaweit ausgeschrieben hat, beabsichtigt es auch diesmal zu tun. Der Investor würde gern seine Hausbanken beim benötigten Kredit auch anfragen, diese lehnen allerdings Teilnahme am Wettbewerb ab. Die Muttergesellschaft fragt an, ob der Kredit nach polnischem Recht wirklich ausgeschrieben werden muss.
Die vergaberechtlichen Vorschriften in Polen geben die Richtlinien 2004/18/EG und 2004/17/EG wörtlich wieder.
((1)) Frage
Wie ist die Anfrage der Muttergesellschaft zu beantworten?
Deletions:
1) seinen Sitz oder Wohnsitz auf dem Gebiet eines Mitgliedstaates der EU oder eines Mitgliedstaates des Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) - Vertragspartners des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum;
3) ma możliwości techniczne gwarantujące prawidłowe wykonywanie działalności,
4) zapewni zatrudnienie osób o właściwych kwalifikacjach zawodowych, o których mowa w art. 54,
5) uzyskał decyzję o warunkach zabudowy i zagospodarowania terenu.
Additions:
**Art. 33 Abs. 1 ""EnR-PL""**
Deletions:
Additions:
Der Präsident der Energieregulierungsbehörde (URE) erteilt die Konzession einem Antragsteller, der:
1) seinen Sitz oder Wohnsitz auf dem Gebiet eines Mitgliedstaates der EU oder eines Mitgliedstaates des Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) - Vertragspartners des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum;
1) über Finanzmittel in einem Umfang verfügt, der das ordnungsgemäße Funktionieren des (konzessionierten) Betriebs garantiert oder imstande ist, die Beschaffung dieser Mittel zu belegen,
1) seinen Sitz oder Wohnsitz auf dem Gebiet eines Mitgliedstaates der EU oder eines Mitgliedstaates des Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) - Vertragspartners des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum;
1) über Finanzmittel in einem Umfang verfügt, der das ordnungsgemäße Funktionieren des (konzessionierten) Betriebs garantiert oder imstande ist, die Beschaffung dieser Mittel zu belegen,
Deletions:
1) ma siedzibę lub miejsce zamieszkania na terytorium państwa członkowskiego Unii Europejskiej lub państwa członkowskiego Europejskiego Porozumienia o Wolnym Handlu (EFTA) - strony umowy o Europejskim Obszarze Gospodarczym;
2) dysponuje środkami finansowymi w wielkości gwarantującej prawidłowe wykonywanie działalności bądź jest w stanie udokumentować możliwości ich pozyskania,
Additions:
Art. 33 Abs. 1 ""EnR-PL""
Der Prezes URE udziela koncesji wnioskodawcy, który:
Der Prezes URE udziela koncesji wnioskodawcy, który:
Deletions:
1. Prezes URE udziela koncesji wnioskodawcy, który:
Additions:
art. 33 EnR-PL
1. Prezes URE udziela koncesji wnioskodawcy, który:
1) ma siedzibę lub miejsce zamieszkania na terytorium państwa członkowskiego Unii Europejskiej lub państwa członkowskiego Europejskiego Porozumienia o Wolnym Handlu (EFTA) - strony umowy o Europejskim Obszarze Gospodarczym;
2) dysponuje środkami finansowymi w wielkości gwarantującej prawidłowe wykonywanie działalności bądź jest w stanie udokumentować możliwości ich pozyskania,
3) ma możliwości techniczne gwarantujące prawidłowe wykonywanie działalności,
4) zapewni zatrudnienie osób o właściwych kwalifikacjach zawodowych, o których mowa w art. 54,
5) uzyskał decyzję o warunkach zabudowy i zagospodarowania terenu.
1. Prezes URE udziela koncesji wnioskodawcy, który:
1) ma siedzibę lub miejsce zamieszkania na terytorium państwa członkowskiego Unii Europejskiej lub państwa członkowskiego Europejskiego Porozumienia o Wolnym Handlu (EFTA) - strony umowy o Europejskim Obszarze Gospodarczym;
2) dysponuje środkami finansowymi w wielkości gwarantującej prawidłowe wykonywanie działalności bądź jest w stanie udokumentować możliwości ich pozyskania,
3) ma możliwości techniczne gwarantujące prawidłowe wykonywanie działalności,
4) zapewni zatrudnienie osób o właściwych kwalifikacjach zawodowych, o których mowa w art. 54,
5) uzyskał decyzję o warunkach zabudowy i zagospodarowania terenu.