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aktuelles Dokument: FallSektorenAuftraggeber
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Version [3428]

Dies ist eine alte Version von FallSektorenAuftraggeber erstellt von WojciechLisiewicz am 2009-11-02 21:26:36.

 

Fall: Sektorenauftraggeber oder nicht?


A. Sachverhalt
In Polen ist zum Betrieb eines Energieunternehmens (sowohl für den Betrieb von Strom- oder Fernwärmeerzeugungsanlagen, eines Strom-, Fernwärme- oder Gasnetzes, für Energiehandel oder -vertrieb etc.) jeweils eine entsprechende behördliche Genehmigung, die als "Konzession" bezeichnet wird. Das polnische Energierecht regelt die Konzession wie folgt:

Art. 33 Abs. 1 EnR-PL
Der Präsident der Energieregulierungsbehörde (URE) erteilt die Konzession einem Antragsteller, der:
  1. seinen Sitz oder Wohnsitz auf dem Gebiet eines Mitgliedstaates der EU oder eines Mitgliedstaates des Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) - Vertragspartners des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum;
  1. über Finanzmittel in einem Umfang verfügt, der das ordnungsgemäße Funktionieren des (konzessionierten) Betriebs garantiert oder imstande ist, die Beschaffung dieser Mittel zu belegen,

3) ma możliwości techniczne gwarantujące prawidłowe wykonywanie działalności,

4) zapewni zatrudnienie osób o właściwych kwalifikacjach zawodowych, o których mowa w art. 54,

5) uzyskał decyzję o warunkach zabudowy i zagospodarowania terenu.

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