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Fall: Sektorenauftraggeber oder nicht?
A. Sachverhalt
In Polen ist zum Betrieb eines Energieunternehmens (sowohl für den Betrieb von Strom- oder Fernwärmeerzeugungsanlagen, eines Strom-, Fernwärme- oder Gasnetzes, für Energiehandel oder -vertrieb etc.) jeweils eine entsprechende behördliche Genehmigung, die als "Konzession" bezeichnet wird. Das polnische Energierecht regelt die Konzession wie folgt:
Art. 32 PrEnerg
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