Revision history for EnRAusgleichsleistung
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Während im Gasbereich Netzschwankungen selten auftreten, können gerade im Strombereich aufgrund von unvorhersehbaren Abweichungen im Prozentbereich zwichen Einspeisung und Entnahme Leitungsverluste vorkommen. Diese Leitungsverluste führen dazum, dass weniger Strom im Netz vorhanden ist als auf Nachfrageseite benötigt wird. Mit anderen Worten muss eine **[[EnRFahrplan Fahrplan]]abweichung** vorliegen.
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Als Ausgleichsleistung werden nach {{du przepis="§ 3 Nr. 1 EnWG"}} Dienstleistungen zur Bereitstellung von Energie, die zur Deckung von Verlusten ([[EnRVerlustenergie Verlustenergie]]) und für den Ausgleich von Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung benötigt wird, zu denen insbesondere auch [[EnRRegelenergie Regelenergie]] zählt, bezeichnet. Hierbei sind zwei verschiedene Fallkonstellationen zu unterscheiden.. Die erste befdasst sich mit den physikalisch, begrenzten Netzdefiziten und der zweite mi der Balance zwischen Ein- und Ausspeisemenge. Jene Ausgleichsleistungen tragen dazu bei den Netzdruck bzw. die Netzfrequenz, durch das Sicherstellen eines ständiges Gleichgewichtes zwischen Einspeisung und Entnahme, bei zu behalten.
Während im Gasbereich Netzschwankungen selten auftreten, können gerade im Strombereich aufgrund von unvorhersehbaren Abweichungen im Prozentbereich zwichen Einspeisung und Entnahme Leitungsverluste vorkommen. Diese Leitungsverluste führen dazum, dass weniger Strom im Netz vorhanden ist als auf Nachfrageseite benötigt wird. Mit anderen Worten muss eine **Fahrplanabweichung** vorliegen.
Während im Gasbereich Netzschwankungen selten auftreten, können gerade im Strombereich aufgrund von unvorhersehbaren Abweichungen im Prozentbereich zwichen Einspeisung und Entnahme Leitungsverluste vorkommen. Diese Leitungsverluste führen dazum, dass weniger Strom im Netz vorhanden ist als auf Nachfrageseite benötigt wird. Mit anderen Worten muss eine **Fahrplanabweichung** vorliegen.
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Gerade im Strombereich können aufgrund von unvorhersehbaren Abweichungen zwichen Einspeisung und Entnahme Leitungsverluste auftreten. Diese Leitungsverluste führen dazum, dass weniger Strom im Netz vorhanden ist als auf Nachfrageseite benötigt wird. Mit anderen Worten muss eine **Fahrplanabweichung** vorliegen.
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CategoryEnergierechtLexikon
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Gerade im Strombereich können aufgrund von unvorhersehbaren Abweichungen zwichen Einspeisung und Entnahme Leitungsverluste auftreten. Diese Leitungsverluste führen dazum, dass weniger Strom im Netz vorhanden ist als auf Nachfrageseite benötigt wird. Mit anderen Worten muss eine **Fahrplanabweichung** vorliegen.
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Gerade im Strombereich können aufgrund von unvorhersehbaren Abweichungen zwichen Einspeisund und Entnahme Leitungsverluste auftreten. Diese Leitungsverluste führen dazum, dass weniger Strom im Netz vorhanden ist als auf Nachfrageseite benötigt wird. Mit anderen Worten muss eine Fahrplanabweichung, d.h. Einspeisung und Entnahnme befinden sich nicht im Gleichgewicht. vorliegen.
In diesem Fall ist der Übertragungsnetzbetreiber gem. §{{du przepis="§ 11 EnWG"}} zum Ausgleich durch [[EnRAusgleichsenergie Ausgleichsenergie]] und [[EnRRegelenergie Regelenergie]] verpflichtet, indem dieser diese ergänzend in das Netz einspeist.
In diesem Fall ist der Übertragungsnetzbetreiber gem. §{{du przepis="§ 11 EnWG"}} zum Ausgleich durch [[EnRAusgleichsenergie Ausgleichsenergie]] und [[EnRRegelenergie Regelenergie]] verpflichtet, indem dieser diese ergänzend in das Netz einspeist.
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Vorgaben für die Bereitstellung vonAusgleichsleistungenn sind in {{du przepis="§ 23 EnWG"}} enthalten..
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**__Quellen:__**
[[BerlinerKommEnergierecht BerlKommentarEnR, Boesche, EnWG, § 3, Rn. 1.]]
[[DannerTheobaldEnergieRKomm Danner/Theobald/Theobald EnWG § 3 Rn. 3, 4.]]
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**__Quellen:__**
[[BerlinerKommEnergierecht BerlKommentarEnR, Boesche, EnWG, § 3, Rn. 1.]]
[[DannerTheobaldEnergieRKomm Danner/Theobald/Theobald EnWG § 3 Rn. 3, 4.]]
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Gerade im Strombereich können aufgrund von unvorhersehbaren Abweichungen zwichen Einspeisund und Entnahme Leitungsverluste auftreten. In diesem Fall hat der Übertragungsnetzbetreiber [[EnRAusgleichsenergie Ausgleichsenergie]] und [[EnRRegelenergie Regelenergie]] in das Netz ergäzend einzuspeisen, falls die Nachfrage an Energie an der Entnahnmestelle höher ist als die eingespeiste Energie. Hiermit soll die Bedürfnisse an Energie gedeckt werden.
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Als Ausgleichsleistung werden nach § 3 Nr. 1 EnWG Dienstleistungen zur Bereitstellung von Energie, die zur Deckung von Verlusten ([[EnRVerlustenergie Verlustenergie]]) und für den Ausgleich von Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung benötigt wird, zu denen insbesondere auch [[EnRRegelenergie Regelenergie]] zählt, bezeichnet. Hierbei sind zwei verschiedene Fallkonstellationen zu unterscheiden.. Die erste befdasst sich mit den physikalisch, begrenzten Netzdefiziten und der zweite mi der Balance zwischen Ein- und Ausspeisemenge. Jene Ausgleichsleistungen tragen dazu bei den Netzdruck bzw. die Netzfrequenz, durch das Sicherstellen eines ständiges Gleichgewichtes zwischen Einspeisung und Entnahme, bei zu behalten.
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§ 3 Nr. 1 EnWG erfasst zwei verschiedene Fallkonstellationen. Die erste befdasst sich mit den physikalisch, begrenzten Netzdefiziten und der zweite mi der Balance zwischen Ein- und Ausspeisemenge.
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Gerade im Strombereich können aufgrund von unvorhersehbaren Abweichungen zwichen Einspeisund und Entnahme Leitungsverluste auftreten.In diesem Fall hat der Übertragungsnetzbetreiber [[EnRAusgleichsenergie Ausgleichsenergie]] und [[EnRRegelenergie Regelenergie]] in das Netz ergäzend einzuspeisen, falls die Nachfrage an Energie an der Entnahnmestelle höher ist als die eingespeiste Energie. Hiermit soll die Bedürfnisse an Energie gedeckt werden.
Dabei wird der Begriff der Ausgleichsleistung unterschiedlich im Strom- und Gasbereich gebraucht. Während im Gasbereich auf die [[EnRAusgleichsenergie Ausgleichsenergie]] Bezug genommen wird, ist es im Strombereich die [[EnRRegelenergie Regelenergie]] und [[EnRVerlustenergie Verlustenergie]].
§ 3 Nr. 1 EnWG erfasst zwei verschiedene Fallkonstellationen. Die erste befdasst sich mit den physikalisch, begrenzten Netzdefiziten und der zweite mi der Balance zwischen Ein- und Ausspeisemenge.
Dabei wird der Begriff der Ausgleichsleistung unterschiedlich im Strom- und Gasbereich gebraucht. Während im Gasbereich auf die [[EnRAusgleichsenergie Ausgleichsenergie]] Bezug genommen wird, ist es im Strombereich die [[EnRRegelenergie Regelenergie]] und [[EnRVerlustenergie Verlustenergie]].
§ 3 Nr. 1 EnWG erfasst zwei verschiedene Fallkonstellationen. Die erste befdasst sich mit den physikalisch, begrenzten Netzdefiziten und der zweite mi der Balance zwischen Ein- und Ausspeisemenge.
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Gerade im Strombereich können aufgrund von unvorhersehbaren Abweichungen zwichen Einspeisund und Entnahme Leitungsverluste auftreten.In diesem Fall hat der Übertragungsnetzbetreiber [[EnRAusgleichsenergie Ausgleichsenergie]] und [[EnRRegelenergie Regelenergie]] in das Netz ergäzend einzuspeisen, falls die Nachfrage an Energie an der Entnahnmestelle höher ist als die eingespeiste Energie. Hiermit soll die Bedürfnisse an Energie gedeckt werden.
Vom Begriff der Ausgleichsleistung werden sämtliche hiermit in Verbindung stehenden Duenstleistungen erfasst. Zu diesen zählen:
- Bereithaltung, Einspeisung sowie Speicherung der Ausgleichs- und Regelenergie
- sämtliche ausführende als auch administrative und
- jede informatorische Aufgabe
Vom Begriff der Ausgleichsleistung werden sämtliche hiermit in Verbindung stehenden Duenstleistungen erfasst. Zu diesen zählen:
- Bereithaltung, Einspeisung sowie Speicherung der Ausgleichs- und Regelenergie
- sämtliche ausführende als auch administrative und
- jede informatorische Aufgabe
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Vom Begriff der Ausgleichsleistung werden sämtliche hiermit in Verbindung stehenden Duenstleistungen erfasst. Zu diesen zählen.
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Gerade im Strombereich können aufgrund von unvorhersehbaren Abweichungen zwichen Einspeisund und Entnahme Leitungsverluste auftreten.In diessem Fall hat der Übertragungsnetzbetreiber [[EnRAusgleichsenergie Ausgleichsenergie]] und [[EnRRegelenergie Regelenergie]] in das Netz ergäzend einzuspeisen.
Vom Begriff der Ausgleichsleistung werden sämtliche hiermit in Verbindung stehenden Duenstleistungen erfasst. Zu diesen zählen.
Vom Begriff der Ausgleichsleistung werden sämtliche hiermit in Verbindung stehenden Duenstleistungen erfasst. Zu diesen zählen.
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Als Ausgleichsleistung werden nach § 3 Nr. 1 EnWG Dienstleistungen zur Bereitstellung von Energie, die zur Deckung von Verlusten ([[EnRVerlustenergie Verlustenergie]]) und für den Ausgleich von Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung benötigt wird, zu denen insbesondere auch [[EnRRegelenergie Regelenergie]] zählt, bezeichnet. Jene Ausgleichsleistungen tragen dazu bei den Netzdruck bzw. die Netzfrequenz, durch das Sicherstellen eines ständiges Gleichgewichtes zwischen Einspeisung und Entnahme, bei zu behalten.
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Als Ausgleichsleistung werden nach § 3 Nr. 1 EnWG Dienstleistungen zur Bereitstellung von Energie, die zur Deckung von Verlusten (EnRVerlustenergie Verlustenergie) und für den Ausgleich von Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung benötigt wird, zu denen insbesondere auch [[EnRRegelenergie Regelenergie]] zählt, bezeichnet. Jene Ausgleichsleistungen tragen dazu bei den Netzdruck bzw. die Netzfrequenz, durch das Sicherstellen eines ständiges Gleichgewichtes zwischen Einspeisung und Entnahme, bei zu behalten.
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Als Ausgleichsleistung werden nach § 3 Nr. 1 EnWG Dienstleistungen zur Bereitstellung von Energie, die zur Deckung von Verlusten und für den Ausgleich von Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung benötigt wird, zu denen insbesondere auch [[EnRRegelenergie Regelenergie]] zählt, bezeichnet.