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Europäisches Beihilferecht


Literaturempfehlung:
Zum Thema des europäischen Beihilferecht sind die Ausführungen bei Haratsch/Koenig/Pechstein, Europarecht auf Seiten 569 ff. besonders empfehlenswert

Dogmatik des Beihilfeverbots - Eine unzulässige, zu unterlassende Beihilfe liegt vor, wenn:

A. Beihilferecht anwendbar ist
Das Beihilferecht des EGV ist anwendbar, wenn keine Sondervorschriften greifen.

B. Voraussetzungen des Verbots nach Art. 107 Abs. 1 AEUV greifen
Vgl. dazu Ausführungen zum Tatbestand der Beihilfe.

Fallbeispiele zum Tatbestand des Art. 107 Abs. 1 AEUV:

C. Ausnahmetatbestände vom Beihilfeverbot nicht einschlägig sind
Details dazu im Artikel über die Ausnahmen vom Art. 107 Abs. 1 AEUV.

Fallbeispiele zu Ausnahmen in Art. 107 Abs. 2 und 3 AEUV:



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