Fall: Abwrackprämie in Deutschland
A. Sachverhalt
Im Verlauf der weltweiten Finanzkrise sind die Absatzzahlen der deutschen Automobilindustrie drastisch eingebrochen, so dass nach Meinung der deutschen Regierung hunderttausende von Arbeitsplätzen bedroht sind. Aus diesem Grund wird im Konjunkturpaket eine sog. Umweltprämie beschlossen, nach der jedem Erwerber eines neuen Pkw ein staatlicher Zuschuss in Höhe von 2500 EUR zusteht, sofern der Erwerber zugleich ein anderes, mindestens 9 Jahre altes Fahrzeug verschrotten lässt.
Die deutsche Regierung hat nicht vor, die Maßnahme der Kommission zur Prüfung vorzulegen. Die Europäische Kommission wird durch andere Mitgliedsländer um Stellungnahme gebeten, inwiefern die im Volksmund als "Abwrackprämie" bezeichnete Maßnahme der Bundesregierung mit Europarecht vereinbar ist.
B. Frage
Verstößt die Umweltprämie gegen Art. 107 AEUV (ex-Art. 87 EGV)?
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