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Teamaufgabe Wissensmanagement
Sommersemester 2018 - Team 2
bearbeitetes Urteil: BGHZ 99, 333
a. Analyse (in der WDB nur Dokumentation)
1) Thema des Urteils
Sittenwidrigkeit von Kettenkreditverträgen (§ 138 Abs. 1 BGB)
Beklagter (Rentner) gg. Klägerin (Kreditinstitut)
Erster Darlehensvertrag (Gesamtsumme von 24.792 DM; mit einem effektiven Jahreszins von 22,65%) wird durch einen teureren Darlehensvertrag (26.776 DM; mit einem effektiven Jahreszins von 23,03%) abgelöst, um die Kosten des Kreditinstituts zu decken (Ablösung eines früheren Ratenkreditvertrags (Kettenkreditvertrag)). Sittenwidrigkeit des ersten Darlehensvertrags führt nicht unmittelbar zur Nichtigkeit des folgenden Darlehensvertrags.
2) Betroffener Bereich der Rechtsordnung
Privatrecht
=> Schuldrecht
=> Darlehensvertrag
=>
I) Teilbereich
"Sittenwidrigkeit" (§ 138 BGB), BGB AT
"Treu und Glauben" (§ 242 BGB), 2. Buch., 1. Abschnitt, 1. Titel
"Verstoß gegen Gesetz oder gute Sitten (§ 817 BGB), Titel 26, Ungerechtfertigte Bereicherung
b. Urteil aufbereiten (in der WDB nur Dokumentation)
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