Revision history for WiMa2018Team1
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//für A. Analyse und B. Aufbereitung siehe bearbeitetes Urteil: [[BGHZ43s188 BGHZ 43, 188]]//
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Additions:
//für Analyse und Aufbereitung siehe bearbeitetes Urteil: [[BGHZ43s188 BGHZ 43, 188]]//
Deletions:
**=====GoA bei Gefahrenabwehr im Straßenverkehr=====**
**==//Inhalt//==**
A.Analyse
1. Thema
2. Einordnung in das Gesetz
B.Aufbereitung
1. Prüfungsschema
2. Entscheidende Rechtsfragen
3. Aussagen des Gerichtes
===**//__A. Analyse__//**===
**1. Thema**
Eine Zugmaschine mit einer Strohpresse, wobei letztere unbeleuchtet ist, soll zur Werkstatt gebracht werden. Das Unbeleuchtete Fahrzeug wird von einem Verkehrteilnehmer angehalten, welcher gerade noch ausweichen konnte. Daurauf folgt ein Auffahrunfall eines Lkws auf das unbeleuchtete Fahrzeug. Der Verkehrsteilnehmer, welcher das unbeleuchtet Fahrzeug anhielt, wird hierbei umgeworfen und schwer verletzt.
1) LG: Zahlungsansprüche stattgegeben, Schmerzensgeld nur gegen LKW- Fahrer und Fahrer des unbeleuchteten Fahrzeugs
2) Berufung des Beklangten wurde zurückgewiesen.
3) Revision erfolglos.
Für den gesamten Sachverhalt und das Urteil siehe [[https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fnjw%2F1965%2Fcont%2Fnjw.1965.1271.1.htm&anchor=Y-300-Z-BGHZ-B-43-S-188&readable=1 Beck online]]
**2. Einordnung des Themas im Gesetz**
{{image url="Pyramide1.jpg" width="800" }}
===**//__B. Aufbereitung__//**===
**1. Prüfungsschema**
AGL: {{du przepis="§ 683 BGB"}} i.V.m. {{du przepis="§ 680 BGB"}}, {{du przepis="§ 677 BGB"}}
A. Anspruch erworben
I.Dem Grunde nach
1.GoA-Regeln anwendbar: Anwendung nicht ausgeschlossen, keine sonstigen Regelungen
2.Tatbestand der GoA: Geschäftsbesorgung (tatsächlich) für einen anderen (objektiv fremd) ohne Auftrag
3.berechtigte GoA: gem. Pflicht des Geschäftsherrn:
Pflicht des Geschäftsherrn besteht (Erfüllung im öffentlichen Interesse) und wäre nicht rechtzeitig erfüllt
II. Dem Umfang nach
1.Aufwendung i.S.d. {{du przepis="§ 683 BGB"}}: Schäden infolge typischer Gefahr
2.erforderlich (ex ante): aus Sicht des Geschäftsführers bei Übernahme nach objektivem Maßstab erforderlich
3. kein Ausschluss gem. {{du przepis="§ 685 BGB"}}
4. anteilige Kürzung zu berücksichtigen: entbehrlich
B. Anspruch nicht verloren
C. Anspruch durchsetzbar
**2. Entscheidende Rechtsfragen**
1. Zweckmäßigkeit des Eingriffs?: öffentliches Interesse [ // siehe Prüfungsschema A. I. 3.//]
2.GoA gem. {{du przepis="§ 680 BGB"}} ?: Geschäft für Fahrer und Halter des nachfolgenden LKWs, dass Personen noch nicht bekannt waren, macht keinen Unterschied
Außerdem: Geschäft für Fahrer des unbeleuchteten Fahrzeugs, da es seine Pflicht wäre die Strohpresse zu beleuchten [ //siehe Prüfungsschema A. I. 2. und 3.//]
3. Mitverschulden des Geschäftsführers an Unfall?: Sorge um Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer, nach {{du przepis="§ 680 BGB"}} kommt es nicht auf Erfolg an; Gefahr nicht erst durch Kläger geschaffen [// siehe Prüfungsschema A. II. 2.//]
4. Grobfahrlässiges erzwingen des Anhaltens des unbeleuchteten Fahrzeugs?: nicht dicht vor unbeleuchtetem Fahrzeug angehalten, folglich gab es keine Nötigung zum Anhalten [ {{color text=" rein praktisches Problem, nicht im Prüfungsschema enthalten" c="red"}}]
**3. Aussagen des Gerichts**
1) Der Kläger handelte nur um eine dringende Gefahr abzuwenden, wodurch er das Geschäft im Interesse der Beklagten vornahm.
2) Nach {{du przepis="§ 680 BGB"}} hätte er so nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
3) Dies gilt auch für die Frage der Mitwirkung am Verschulden i. S. d. {{du przepis="§ 254 BGB"}}. Wobei es nicht gerechtfertigt ist, ihm ein Selbstbehalt seines Unfallschadens aufzulegen.
4) Nicht zweifelhaft, dass eine GoA gemäß {{du przepis="§ 680 BGB"}} im Handeln vorlag, da der Kläger das Ziel der Gefahrenabwehr hatte.
5) Der Erfolg der Abwehr ist nicht entscheidend.
Additions:
BGHZ 43, 188, verlinkt auf die GoA Seite und bei WIPR-II.
Deletions:
Additions:
BGHZ 43, 188, verlinkt auf die GoA Seite und bei WIPR-II
Additions:
//bearbeitetes Urteil: [[BGHZ43s188 BGHZ 43, 188]]//
Deletions:
No Differences
Additions:
**=====GoA bei Gefahrenabwehr im Straßenverkehr=====**
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**==//Inhalt//==**
Deletions:
Additions:
==//Inhalt//==
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Additions:
//Inhalt//
1. Thema
2. Einordnung in das Gesetz
1. Prüfungsschema
2. Entscheidende Rechtsfragen
3. Aussagen des Gerichtes
1. Thema
2. Einordnung in das Gesetz
1. Prüfungsschema
2. Entscheidende Rechtsfragen
3. Aussagen des Gerichtes
Deletions:
1. Thema
2. Einordnung in das Gesetz
1. Prüfungsschema
2. Entscheidende Rechtsfragen
3. Aussagen des Gerichtes
Additions:
Inhalt
A.Analyse
1. Thema
2. Einordnung in das Gesetz
B.Aufbereitung
1. Prüfungsschema
2. Entscheidende Rechtsfragen
3. Aussagen des Gerichtes
**1. Thema**
**2. Einordnung des Themas im Gesetz**
**1. Prüfungsschema**
**2. Entscheidende Rechtsfragen**
**3. Aussagen des Gerichts**
A.Analyse
1. Thema
2. Einordnung in das Gesetz
B.Aufbereitung
1. Prüfungsschema
2. Entscheidende Rechtsfragen
3. Aussagen des Gerichtes
**1. Thema**
**2. Einordnung des Themas im Gesetz**
**1. Prüfungsschema**
**2. Entscheidende Rechtsfragen**
**3. Aussagen des Gerichts**
Deletions:
**Einordnung des Themas im Gesetz**
**Prüfungsschema**
**Entscheidende Rechtsfragen**
**Aussagen des Gerichts**
Additions:
AGL: {{du przepis="§ 683 BGB"}} i.V.m. {{du przepis="§ 680 BGB"}}, {{du przepis="§ 677 BGB"}}
Deletions:
Additions:
===**//__A. Analyse__//**===
===**//__B. Aufbereitung__//**===
===**//__C. Bearbeitung in der Wissensdatenbank__//**===
===**//__B. Aufbereitung__//**===
===**//__C. Bearbeitung in der Wissensdatenbank__//**===
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**//__B. Aufbereitung__//**
==**//__C. Bearbeitung in der Wissensdatenbank__//**==
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==**//__C. Bearbeitung in der Wissensdatenbank__//**==
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=====**//__C. Bearbeitung in der Wissensdatenbank__//**=====
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======**//__C. Bearbeitung in der Wissensdatenbank__//**======
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Additions:
Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr: es werden verschiedene Resultate angezeigt, allerdings gibt es keinen expliziten Bezug auf dieses Thema
**Zugriff auf unsere Seite**
Sollte von einer Seite bezüglich der GoA möglich sein, um auf diesen Spezialfall hinzuweisen. Sinn davon ist: GoA aus einer anderen Perspektive zu betrachten, die aufzeigt, wie vielschichtig dieses Thema ist.
**Inhalt strukturieren**
Ein Artikel ist in diesem Fall sinnvoll, da man somit einen kurzen Einblick erhält ohne zwischen Seiten springen zu müssen. Zunächst wollen wir den Leser dazu bringen, dass Thema im Kern zu erfassen. Hierbei wird ebenfalls die Möglichkeit gegeben auf das gesamte Urteil zurück zu greifen. Die Einordnung im Gesetz dient der Gedankenorientierung, sodass man weiß, in welchem Teilbereich das Urteil einzuordnen ist. Das Prüfungsschema dient dazu den Weg des Gerichts nachzuvollziehen und dabei auf wesentliche Probleme hingewiesen zu werden.
Die entscheidenden Rechtsfragen beziehen sich zumeist auf die wesentlichen Entscheidungsprobleme und auf die entsprechenden Antworten des Gerichts. Hinzu kommen die Aussagen des Gerichts, welche überwiegend Gründe sind, weshalb die Revision zurückgewiesen wurde. All dies fördert das Verständnis für den Ausgang des Urteils.
**Zugriff auf unsere Seite**
Sollte von einer Seite bezüglich der GoA möglich sein, um auf diesen Spezialfall hinzuweisen. Sinn davon ist: GoA aus einer anderen Perspektive zu betrachten, die aufzeigt, wie vielschichtig dieses Thema ist.
**Inhalt strukturieren**
Ein Artikel ist in diesem Fall sinnvoll, da man somit einen kurzen Einblick erhält ohne zwischen Seiten springen zu müssen. Zunächst wollen wir den Leser dazu bringen, dass Thema im Kern zu erfassen. Hierbei wird ebenfalls die Möglichkeit gegeben auf das gesamte Urteil zurück zu greifen. Die Einordnung im Gesetz dient der Gedankenorientierung, sodass man weiß, in welchem Teilbereich das Urteil einzuordnen ist. Das Prüfungsschema dient dazu den Weg des Gerichts nachzuvollziehen und dabei auf wesentliche Probleme hingewiesen zu werden.
Die entscheidenden Rechtsfragen beziehen sich zumeist auf die wesentlichen Entscheidungsprobleme und auf die entsprechenden Antworten des Gerichts. Hinzu kommen die Aussagen des Gerichts, welche überwiegend Gründe sind, weshalb die Revision zurückgewiesen wurde. All dies fördert das Verständnis für den Ausgang des Urteils.
Additions:
GoA ([[http://wdb.fh-sm.de/GoA]]) sehr oft vorhanden, viele Fälle
Deletions:
Additions:
Allgemeine Voraussetzungen der GoA: [[http://wdb.fh-sm.de/GoAallgemeineVSS]]
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**Thema in Wissensdatenbank**
GoA sehr oft vorhanden, viele Fälle
Allgemeine Voraussetzungen der GoA: [[wdb.fh-sm.de/GoAallgemeineVSS]]
GoA sehr oft vorhanden, viele Fälle
Allgemeine Voraussetzungen der GoA: [[wdb.fh-sm.de/GoAallgemeineVSS]]
Additions:
**//__A. Analyse__//**
1) LG: Zahlungsansprüche stattgegeben, Schmerzensgeld nur gegen LKW- Fahrer und Fahrer des unbeleuchteten Fahrzeugs
2) Berufung des Beklangten wurde zurückgewiesen.
3) Revision erfolglos.
**//__B. Aufbereitung__//**
**Entscheidende Rechtsfragen**
**Aussagen des Gerichts**
1) Der Kläger handelte nur um eine dringende Gefahr abzuwenden, wodurch er das Geschäft im Interesse der Beklagten vornahm.
2) Nach {{du przepis="§ 680 BGB"}} hätte er so nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
3) Dies gilt auch für die Frage der Mitwirkung am Verschulden i. S. d. {{du przepis="§ 254 BGB"}}. Wobei es nicht gerechtfertigt ist, ihm ein Selbstbehalt seines Unfallschadens aufzulegen.
4) Nicht zweifelhaft, dass eine GoA gemäß {{du przepis="§ 680 BGB"}} im Handeln vorlag, da der Kläger das Ziel der Gefahrenabwehr hatte.
5) Der Erfolg der Abwehr ist nicht entscheidend.
**//__C. Bearbeitung in der Wissensdatenbank__//**
1) LG: Zahlungsansprüche stattgegeben, Schmerzensgeld nur gegen LKW- Fahrer und Fahrer des unbeleuchteten Fahrzeugs
2) Berufung des Beklangten wurde zurückgewiesen.
3) Revision erfolglos.
**//__B. Aufbereitung__//**
**Entscheidende Rechtsfragen**
**Aussagen des Gerichts**
1) Der Kläger handelte nur um eine dringende Gefahr abzuwenden, wodurch er das Geschäft im Interesse der Beklagten vornahm.
2) Nach {{du przepis="§ 680 BGB"}} hätte er so nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
3) Dies gilt auch für die Frage der Mitwirkung am Verschulden i. S. d. {{du przepis="§ 254 BGB"}}. Wobei es nicht gerechtfertigt ist, ihm ein Selbstbehalt seines Unfallschadens aufzulegen.
4) Nicht zweifelhaft, dass eine GoA gemäß {{du przepis="§ 680 BGB"}} im Handeln vorlag, da der Kläger das Ziel der Gefahrenabwehr hatte.
5) Der Erfolg der Abwehr ist nicht entscheidend.
**//__C. Bearbeitung in der Wissensdatenbank__//**
Deletions:
Additions:
1. Zweckmäßigkeit des Eingriffs?: öffentliches Interesse [ // siehe Prüfungsschema A. I. 3.//]
2.GoA gem. {{du przepis="§ 680 BGB"}} ?: Geschäft für Fahrer und Halter des nachfolgenden LKWs, dass Personen noch nicht bekannt waren, macht keinen Unterschied
Außerdem: Geschäft für Fahrer des unbeleuchteten Fahrzeugs, da es seine Pflicht wäre die Strohpresse zu beleuchten [ //siehe Prüfungsschema A. I. 2. und 3.//]
3. Mitverschulden des Geschäftsführers an Unfall?: Sorge um Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer, nach {{du przepis="§ 680 BGB"}} kommt es nicht auf Erfolg an; Gefahr nicht erst durch Kläger geschaffen [// siehe Prüfungsschema A. II. 2.//]
4. Grobfahrlässiges erzwingen des Anhaltens des unbeleuchteten Fahrzeugs?: nicht dicht vor unbeleuchtetem Fahrzeug angehalten, folglich gab es keine Nötigung zum Anhalten [ {{color text=" rein praktisches Problem, nicht im Prüfungsschema enthalten" c="red"}}]
2.GoA gem. {{du przepis="§ 680 BGB"}} ?: Geschäft für Fahrer und Halter des nachfolgenden LKWs, dass Personen noch nicht bekannt waren, macht keinen Unterschied
Außerdem: Geschäft für Fahrer des unbeleuchteten Fahrzeugs, da es seine Pflicht wäre die Strohpresse zu beleuchten [ //siehe Prüfungsschema A. I. 2. und 3.//]
3. Mitverschulden des Geschäftsführers an Unfall?: Sorge um Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer, nach {{du przepis="§ 680 BGB"}} kommt es nicht auf Erfolg an; Gefahr nicht erst durch Kläger geschaffen [// siehe Prüfungsschema A. II. 2.//]
4. Grobfahrlässiges erzwingen des Anhaltens des unbeleuchteten Fahrzeugs?: nicht dicht vor unbeleuchtetem Fahrzeug angehalten, folglich gab es keine Nötigung zum Anhalten [ {{color text=" rein praktisches Problem, nicht im Prüfungsschema enthalten" c="red"}}]
Deletions:
2.GoA gem. {{du przepis="§ 680 BGB"}} ?: Geschäft für Fahrer und Halter des nachfolgenden LKWs, dass personen noch nicht bekannt waren, macht keinen Unterschied
Außerdem: Geschäft für Fahrer des unbeleuchteten Fahrzeugs, da es seine Pflicht wäre die Strohpresse zu beleuchten
3. Mitverschulden des Geschäftsführers an Unfall?: Sorge um Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer, nach {{du przepis="§ 680 BGB"}} kommt es nicht auf Erfolg an; Gefahr nicht erst durch Kläger geschaffen
4. Grobfahrlässiges erzwingen des Anhaltens des unbeleuchteten Fahrzeugs?: nicht dicht vor unbeleuchtetem fahrzeug angehalten, folglich gab es keine Nötigung zum anhalten
Additions:
1. Zweckmäßigkeit des Eingriffs?: öffentliches Interesse
2.GoA gem. {{du przepis="§ 680 BGB"}} ?: Geschäft für Fahrer und Halter des nachfolgenden LKWs, dass personen noch nicht bekannt waren, macht keinen Unterschied
Außerdem: Geschäft für Fahrer des unbeleuchteten Fahrzeugs, da es seine Pflicht wäre die Strohpresse zu beleuchten
3. Mitverschulden des Geschäftsführers an Unfall?: Sorge um Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer, nach {{du przepis="§ 680 BGB"}} kommt es nicht auf Erfolg an; Gefahr nicht erst durch Kläger geschaffen
4. Grobfahrlässiges erzwingen des Anhaltens des unbeleuchteten Fahrzeugs?: nicht dicht vor unbeleuchtetem fahrzeug angehalten, folglich gab es keine Nötigung zum anhalten
2.GoA gem. {{du przepis="§ 680 BGB"}} ?: Geschäft für Fahrer und Halter des nachfolgenden LKWs, dass personen noch nicht bekannt waren, macht keinen Unterschied
Außerdem: Geschäft für Fahrer des unbeleuchteten Fahrzeugs, da es seine Pflicht wäre die Strohpresse zu beleuchten
3. Mitverschulden des Geschäftsführers an Unfall?: Sorge um Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer, nach {{du przepis="§ 680 BGB"}} kommt es nicht auf Erfolg an; Gefahr nicht erst durch Kläger geschaffen
4. Grobfahrlässiges erzwingen des Anhaltens des unbeleuchteten Fahrzeugs?: nicht dicht vor unbeleuchtetem fahrzeug angehalten, folglich gab es keine Nötigung zum anhalten
Additions:
**Entscheidende Rechtsfragen/Aussagen des Gerichts**
Deletions:
Additions:
**Prüfungsschema**
AGL: {{du przepis="§ 683 BGB"}} i.V.m. §§ 680, 677 BGB
A. Anspruch erworben
I.Dem Grunde nach
1.GoA-Regeln anwendbar: Anwendung nicht ausgeschlossen, keine sonstigen Regelungen
2.Tatbestand der GoA: Geschäftsbesorgung (tatsächlich) für einen anderen (objektiv fremd) ohne Auftrag
3.berechtigte GoA: gem. Pflicht des Geschäftsherrn:
Pflicht des Geschäftsherrn besteht (Erfüllung im öffentlichen Interesse) und wäre nicht rechtzeitig erfüllt
II. Dem Umfang nach
1.Aufwendung i.S.d. {{du przepis="§ 683 BGB"}}: Schäden infolge typischer Gefahr
2.erforderlich (ex ante): aus Sicht des Geschäftsführers bei Übernahme nach objektivem Maßstab erforderlich
3. kein Ausschluss gem. {{du przepis="§ 685 BGB"}}
4. anteilige Kürzung zu berücksichtigen: entbehrlich
B. Anspruch nicht verloren
C. Anspruch durchsetzbar
AGL: {{du przepis="§ 683 BGB"}} i.V.m. §§ 680, 677 BGB
A. Anspruch erworben
I.Dem Grunde nach
1.GoA-Regeln anwendbar: Anwendung nicht ausgeschlossen, keine sonstigen Regelungen
2.Tatbestand der GoA: Geschäftsbesorgung (tatsächlich) für einen anderen (objektiv fremd) ohne Auftrag
3.berechtigte GoA: gem. Pflicht des Geschäftsherrn:
Pflicht des Geschäftsherrn besteht (Erfüllung im öffentlichen Interesse) und wäre nicht rechtzeitig erfüllt
II. Dem Umfang nach
1.Aufwendung i.S.d. {{du przepis="§ 683 BGB"}}: Schäden infolge typischer Gefahr
2.erforderlich (ex ante): aus Sicht des Geschäftsführers bei Übernahme nach objektivem Maßstab erforderlich
3. kein Ausschluss gem. {{du przepis="§ 685 BGB"}}
4. anteilige Kürzung zu berücksichtigen: entbehrlich
B. Anspruch nicht verloren
C. Anspruch durchsetzbar
Deletions:
//Schmerzensgeldanspruch://
Additions:
//Zahlungsansprüche dem Grunde nach: //
//Schmerzensgeldanspruch://
**Entscheidende rechtsfragen/Aussagen des Gerichts**
//Schmerzensgeldanspruch://
**Entscheidende rechtsfragen/Aussagen des Gerichts**
Additions:
Für den gesamten Sachverhalt und das Urteil siehe [[https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fnjw%2F1965%2Fcont%2Fnjw.1965.1271.1.htm&anchor=Y-300-Z-BGHZ-B-43-S-188&readable=1 Beck online]]
Additions:
Eine Zugmaschine mit einer Strohpresse, wobei letztere unbeleuchtet ist, soll zur Werkstatt gebracht werden. Das Unbeleuchtete Fahrzeug wird von einem Verkehrteilnehmer angehalten, welcher gerade noch ausweichen konnte. Daurauf folgt ein Auffahrunfall eines Lkws auf das unbeleuchtete Fahrzeug. Der Verkehrsteilnehmer, welcher das unbeleuchtet Fahrzeug anhielt, wird hierbei umgeworfen und schwer verletzt.
Deletions:
No Differences
Deletions:
Recht der Schuldverhältnisse
Besonderer Teil
Gesetzliche Schuldverhältnisse
GoA
§§ 677, 680 BGB
**Fallkonstellation**
No Differences
Additions:
{{image url="Pyramide1.jpg" width="800" }}
Deletions:
Additions:
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Deletions:
Additions:
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Additions:
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Deletions:
Additions:
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Deletions:
Additions:
{{image url="Pyramide 1Upload.jpg" width="150" }}
Additions:
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Deletions:
Additions:
{{image url="Pyramide 1.jpg"}}
Additions:
**Thema**
Unbeleuchtetes Fahrzeug wird von einem Verkehrteilnehmer angehalten, welcher gerade noch ausweichen konnte. Daurauf folgt ein Auffahrunfall eines Lkws auf das unbeleuchtete Fahrzeug. Der Verkehrsteilnehmer, welcher das unbeleuchtet Fahrzeug anhielt, wird hierbei verletzt.
Unbeleuchtetes Fahrzeug wird von einem Verkehrteilnehmer angehalten, welcher gerade noch ausweichen konnte. Daurauf folgt ein Auffahrunfall eines Lkws auf das unbeleuchtete Fahrzeug. Der Verkehrsteilnehmer, welcher das unbeleuchtet Fahrzeug anhielt, wird hierbei verletzt.
Deletions:
Additions:
{{image url="url" title="text" alt="text"}}
Additions:
**Einordnung des Themas im Gesetz**
Zivilrecht
Recht der Schuldverhältnisse
Besonderer Teil
Gesetzliche Schuldverhältnisse
GoA
§§ 677, 680 BGB
**Fallkonstellation**
Zivilrecht
Recht der Schuldverhältnisse
Besonderer Teil
Gesetzliche Schuldverhältnisse
GoA
§§ 677, 680 BGB
**Fallkonstellation**