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Wirtschaftsprivatrecht I - Übung

allgemeine Lehren des Zivilrechts - Übungen zur Rechtsanwendung

A. Konzeption
Die Lehrveranstaltung Wirtschaftsprivatrecht I hat in ihrem Teil "Übungen zur Rechtsanwendung" (Prof. Lisiewicz) die Aufgabe, Methodenkompetenz im Zivilrecht zu vermitteln. Parallel und auf der Grundlage der im inhaltlichen Teil (Prof. Müller) bearbeiteten Themen, insbesondere der allgemeinen Lehren des BGB, werden Fälle aus der Praxis besprochen und im Dialog gelöst. An den Beispielsfällen können die Grundstrukturen des Zivilrechts sowie die Methodik der systematischen Fallbearbeitung erlernt werden. Die systematische Fallbearbeitung steht sowohl während der Veranstaltung wie auch in der Prüfung zum WIPR I im Vordergrund!
Kontakt
Alle Fragen zur Veranstaltung können im Wiki als Kommentar gestellt werden (Anmeldung erforderlich). Im Übrigen kann über das Formular Kontakt mit Prof. Lisiewicz aufgenommen werden.

Lernmaterial
- das (elektronische) Skript zur Veranstaltung ist über die Gliederung zu finden und
- als Strukturbaum unter www.kt-texte.de/taris/ verfügbar

Literaturempfehlungen
Ausführliche Besprechung empfehlenswerter Literatur erfolgt in der Vorlesung. Nachzulesen auch hier.

Hinweise für die Prüfung
Bitte beachten Sie:
- benutzen Sie eine Büroklammer oder Heftklammer zum Zusammenhalten der Blätter; bitte keine Schnellhefter oder Folien;
- beschreiben Sie die Blätter nur einseitig und lassen Sie einen Korrekturrand von 1/3 der Seitenbreite frei,
- bitte schreiben Sie lesbar.

B. Inhalte im Detail
Die Inhalte der Veranstaltung sind in der Gliederung zu finden. Da es sich im anwendungsbezogenen Teil der Veranstaltung um eine Übungsveranstaltung handelt, werden die Themen darin nicht lückenlos, sondern in den prüfungsrelevanten Schwerpunkten an Beispielen behandelt. Gegenüber dem inhaltlichen Teil der Veranstaltung sind somit Erweiterungen bzw. Abweichungen möglich. Insbesondere ist in den ersten Stunden schwerpunktmäßig Vermittlung methodischer Grundlagen des Zivilrechts vorgesehen.

C. Fallbeispiele aus der Rechtsprechung
Aus Sicht der Ausbildung im Bereich der allgemeinen Lehren des BGB interessante Fallbeispiele in der Rechtsprechung:
  • BGHZ 21,102 (= NJW 1956, 1313)
  • BGHZ 51, 141 = NJW 1969, 925
  • BGH NJW 1994, 2613
  • BGH NJW 1995, 1281
  • BGH NJW 2002, 2325
  • BGH NJW 2004, 287


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