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Wirtschaftsprivatrecht I

Literaturhinweise

Erst nach den methodischen Vorbemerkungen ist die Vorstellung der im Studium sinnvoll einsetzbaren Literatur angebracht. Neben den selbstverständlichen Quelltexten (z. B. BGB im dtv oder Textausgabe zum Zivilrecht bei Nomos) ist allgemein diejenige Literatur empfehlenswert, die dem Leser eine Orientierung in der Struktur bietet und die Frage beantwortet, wie ein jeweiliges Problem in der systematischen Fallprüfung anzugehen wäre. Je klarer und verständlicher ein Werk diese Fragen beantwortet, desto empfehlenswerter ist es und umso glaubwürdiger ist sein Autor (und umgekehrt).

In diesem Zusammenhang wären für den allgemeinen Teil des Zivilrechts insbesondere folgende Werke zu empfehlen:
  • Helmut Köhler, BGB Allgemeiner Teil
  • als Einstieg durchaus empfehlenswert sind auch die Bücher von Prof. Wörlen; dabei ist allerdings zu beachten, dass diese Bücher so konzipiert sind, dass sie am Anfang das Verständnis der jeweiligen Bereiche des Zivilrechts erleichtern, aber nicht zwingend den gesamten Prüfungsstoff in der Intensität abdecken, wie dies auch in der Prüfung notwendig ist; insofern sollten diese Bücher nicht allein und eher zu Beginn des Studiums genutzt werden;
  • Skripte von Alpmann & Schmidt, BGB AT 1 sowie BGB AT 2

Jedes andere Werk kann jedoch ebenfalls genutzt werden, sofern die oben genannte Qualität gesichert ist. Der Student kann also davon ausgehen, dass jedes Buch zum Lernen geeignet ist, das die bei der Fallprüfung auftauchenden Fragen in ausreichender Tiefe und Qualität beantwortet.

Neben den für Themen des allgemeinen Zivilrechts einschlägigen Werken sind insbesondere zu Beginn des juristischen Studiums Bücher empfehlenswert, die sich mit der juristischen Methode und mit dem juristischen Lernen im Allgemeinen explizit beschäftigen. Unter diesen Werken ist zumindest eins m. E. lesenswert:
  • Adomeit / Hähnchen, Rechtstheorie für Studenten, 6. Aufl. (auch ältere Auflagen können ohne Einschränkungen benutzt werden).


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