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Dies ist eine alte Version von UrhRFallloesungRestaurant erstellt von Jorina Lossau am 2013-05-20 15:35:30.
Urheberrecht
Fall 8 - Restaurant
Pizzabäcker Giovanni (G) möchte auf seine Homepage eine Anfahrtsskizze zu seinem Restaurant einstellen. Da er mit den Zeichenprogrammen an seinem PC nicht umgehen kann, kommt er auf die Idee, einfach seine Anschrift bei dem Anbieter www.map48.de einzugeben, den Kartenausschnitt zu kopieren und auf seiner Seite einzufügen. Ist das zulässig? |
Lösung
Das Kopieren und Einstellen der Karte stellt eine Vervielfältigung (§ 16 UrhG) und eine öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a) UrhG dar. Daher ist sein Vorgehen unzulässig, wenn der Kartenausschnitt ein urheberrechtlich geschütztes Werk darstellt. Die Karte könnte ein geschütztes Werk i.S.d. § 2 I Nr. 7 UrhG sein. Dann müsste sie eine persönliche geistige Schöpfung sein und eine gewisse Individualität vorweisen. Die schöpferische Leistung muss gerade in der Darstellung auf der Karte liegen. Eine schöpferische Leistung ist aber nur dort möglich, wo ein Gestaltungsspielraum besteht und eine bestimmte Darstellung nicht bereits durch äußere Umstände vorgegeben ist. Straßen, Flüsse, Stadtgebiete etc. sind topographische Gegebenheiten, deren Darstellung keine individuelle Leistung ist. Auch etwa das Markieren größerer Straßen durch dicke Striche, kleinerer durch dünnere usw. ist üblich und daher nicht schöpferisch. Allerdings bewirkt das Weglassen überflüssiger und verwirrender Details, das Einfügen von Symbolen für Parkhäuser, Restaurants, Sehenswürdigkeiten etc., dass sich die Leistung vom Üblichen und Allgemeinen abhebt. Trotz gewisser Vorgaben verbleibt mithin ein Spielraum, innerhalb dessen der Urheber schöpferische tätig werden kann. Dass die Darstellung der Karte auf Anfrage des Nutzers erfolgt, ist insofern unerheblich, als dass das Kartenmaterial bereits erstellt ist und nur bestimmte Ausschnitte durch den Nutzer ausgewählt werden. Somit liegt ein geschütztes Werk vor. Daher ist das Kopieren der Karte und das Einfügen auf die eigene Homepage eine unzulässige Handlung. G müsste sich das Nutzungsrecht durch den Anbieter einräumen lassen. Alternativ wäre eine Verlinkung auf den entsprechenden Kartenausschnitt auf der Seite von www.map24.de denkbar. |
CategoryFallsammlungUrhR
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