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aktuelles Dokument: UrhRFallloesungRestaurant
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Revision history for UrhRFallloesungRestaurant


Revision [28538]

Last edited on 2013-05-20 15:40:57 by Jorina Lossau
Additions:
||__====Lösung====__
Deletions:
====Lösung====


Revision [28537]

Edited on 2013-05-20 15:35:30 by Jorina Lossau
Additions:
**>>[[UrhRAufgaben Zurück zur Übersicht]]>>**


Revision [28176]

Edited on 2013-05-17 17:18:13 by AnnegretMordhorst
Additions:
----
CategoryFallsammlungUrhR


Revision [27944]

Edited on 2013-05-16 13:58:58 by Jorina Lossau
Additions:
Das Kopieren und Einstellen der Karte stellt eine Vervielfältigung ({{du przepis="§ 16 UrhG"}}) und eine öffentliche Zugänglichmachung ({{du przepis="§ 19a) UrhG"}} dar. Daher ist sein Vorgehen unzulässig, wenn der Kartenausschnitt ein urheberrechtlich geschütztes Werk darstellt.
Die Karte könnte ein geschütztes Werk i.S.d. § 2 I Nr. 7 UrhG sein. Dann müsste sie eine persönliche geistige Schöpfung sein und eine gewisse Individualität vorweisen. Die schöpferische Leistung muss gerade in der Darstellung auf der Karte liegen. Eine schöpferische Leistung ist aber nur dort möglich, wo ein Gestaltungsspielraum besteht und eine bestimmte Darstellung nicht bereits durch äußere Umstände vorgegeben ist. Straßen, Flüsse, Stadtgebiete etc. sind topographische Gegebenheiten, deren Darstellung keine individuelle Leistung ist. Auch etwa das Markieren größerer Straßen durch dicke Striche, kleinerer durch dünnere usw. ist üblich und daher nicht schöpferisch.
Allerdings bewirkt das Weglassen überflüssiger und verwirrender Details, das Einfügen von Symbolen für Parkhäuser, Restaurants, Sehenswürdigkeiten etc., dass sich die Leistung vom Üblichen und Allgemeinen abhebt. Trotz gewisser Vorgaben verbleibt mithin ein Spielraum, innerhalb dessen der Urheber schöpferische tätig werden kann. Dass die Darstellung der Karte auf Anfrage des Nutzers erfolgt, ist insofern unerheblich, als dass das Kartenmaterial bereits erstellt ist und nur bestimmte Ausschnitte durch den Nutzer ausgewählt werden.
Somit liegt ein geschütztes Werk vor. Daher ist das Kopieren der Karte und das Einfügen auf die eigene Homepage eine unzulässige Handlung. G müsste sich das Nutzungsrecht durch den Anbieter einräumen lassen. Alternativ wäre eine Verlinkung auf den entsprechenden Kartenausschnitt auf der Seite von www.map24.de denkbar.
Deletions:
P kann die Datenbank nicht ohne Zustimmung von A, B, C und D nutzen, wenn sie ein urheberrechtliches Werk darstellt. A, B, C und D sind jeweils Urheber der von ihnen verfassten Texte, bei denen es sich um Werke i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG handelt. Die Zusammenstellung und die Überarbeitung der einzelnen Texte stellt ebenso eine schöpferische Leistung dar, so dass D zudem noch Urheber des Sammelwerks als solchen ({{du przepis="§ 4 UrhG"}}) ist.
Um die Datenbank für sich zu nutzen, muss P die Einwilligung von A, B, C und D einholen.


Revision [27930]

The oldest known version of this page was created on 2013-05-16 13:25:07 by Jorina Lossau
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