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Einführung in das Handelsrecht
A. Funktion des Handelsrechts
Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Unter Sonderprivatrecht versteht man privatrechtliche Vorschriften, die nur für Teilgebiete des Privatrechts und insbesondere für bestimmte Personengruppen gelten.
Das Handelsrecht enthält spezielle, vom bürgerlichen Recht abweichende Regelungen, die an die subjektive Kaufmannseigenschaft nach den §§ 1 ff. BGB anknüpfen. Die Vorschriften des HGB gelten ergänzend zu den allgemeinen Vorschriften des BGB und sind gegenüber diesen spezieller (lex specialis).
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