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Dies ist eine alte Version von UR1HRStellvertretungFaelle erstellt von PiaLaufkoetter am 2013-07-08 11:34:20.
Inhaltsverzeichnis des Artikels
A. Anspruch entstanden?
1. Angebot von G ( + )
a. Erklärung zum Abschluss ...
b. Vertragsinhalt: je 50 Sp...
2. Annahme des Angebots dur...
a. Prokura des P ( + )
b. durfte Geschäft annehmen
3. Anspruch ( + )
B. Anspruch untergegangen?
1. Prokura des P gemäß § 48...
a. Beschränkung ( + )
b. einheitliche Geschäfte -...
2. Verträge über je 6.000,-...
a. wird als einheitliches G...
b. Geschäft: 12.000,- ̈́...
c. P hat keine Befugnis zu ...
3. Anspruch ( - )
C. Anspruch trotzdem durchs...
1. Beschränkung des Umfangs...
a. G wusste nicht von Besch...
b. Sachverhalt: Beschränkun...
c. Erklärung des P gemäß 16...
d. Kaufvertrag ( - )
2. Anspruch ( - )
3. Kaufvertrag zwischen K u...
a. Angebot des S
b. Annahme des Angebots dur...
c. Kaufvertrag wirksam
4. Anspruch ( - )
D. Anspruch entstanden?
1. Leistungserfüllung gemäß...
a. S zahlt 250,- €
b. Erfüllung im Umfang der ...
2. Leistungserfüllung der r...
a. gegenseitige Geldforderu...
. Angebot des S ( + )
. Annahme durch A ( + )
. A = Ladenangesteller ( + )
. Ankäufe nach § 56 HGB au...
. weitere Ermächtigung des...
. Willenserklärung des A w...
. Annahme des Angebots dur...
b. keine Aufrechnungslage
c. S befreit von Kaufpreiss...
E. Anspruch entstanden?
1. Übereignung gemäß §§ 929...
a. K erlangt Eigentum und B...
b. A (Ladenangestellter) er...
2. wirksamer Kaufvertrag ( ...
3. Eigentum und Besitz rech...
4. Anspruch ( + )
F. Anspruch entstanden?
1. B hat einen formgültigen...
2. Rückgriff
a. Wechsel G nach Art. 43 I...
b. G zahlt ( - )
c. Wechsel nach Art. 43 WG ...
d. B rechtzeitig förmlichen...
e. B Eigentümer des Wechsel...
. Eigentumsübertragung zwi...
. V handelt im Namen des K
. V = Handlungsvollmacht
. Welchselübertragung = au...
. V hat Berechtigung zur A...
. Wechsel nach § 935 Abs. ...
. K Besitz ohne oder gegen...
. V Besitzer ( - )
. Übergabe V an L = Abhand...
. Mangel des Begebungsvert...
. B grob fahrlässig nicht ...
f. Rückgriff scheitert an V...
3. Wechselverpflichtung
a. Skripturakt und Begebung...
. Stellvertretungsverhältn...
. Genehmigung durch K ( - ...
. V hatte Vertretungsmacht...
. durch Begebungsvertrag o...
. K selbst gehandelt ( - )
. V durch Vollmacht gehand...
. keine Haftung durch Rech...
1. Angebot von G ( + )
a. Erklärung zum Abschluss ...
b. Vertragsinhalt: je 50 Sp...
2. Annahme des Angebots dur...
a. Prokura des P ( + )
b. durfte Geschäft annehmen
3. Anspruch ( + )
B. Anspruch untergegangen?
1. Prokura des P gemäß § 48...
a. Beschränkung ( + )
b. einheitliche Geschäfte -...
2. Verträge über je 6.000,-...
a. wird als einheitliches G...
b. Geschäft: 12.000,- ̈́...
c. P hat keine Befugnis zu ...
3. Anspruch ( - )
C. Anspruch trotzdem durchs...
1. Beschränkung des Umfangs...
a. G wusste nicht von Besch...
b. Sachverhalt: Beschränkun...
c. Erklärung des P gemäß 16...
d. Kaufvertrag ( - )
2. Anspruch ( - )
3. Kaufvertrag zwischen K u...
a. Angebot des S
b. Annahme des Angebots dur...
c. Kaufvertrag wirksam
4. Anspruch ( - )
D. Anspruch entstanden?
1. Leistungserfüllung gemäß...
a. S zahlt 250,- €
b. Erfüllung im Umfang der ...
2. Leistungserfüllung der r...
a. gegenseitige Geldforderu...
. Angebot des S ( + )
. Annahme durch A ( + )
. A = Ladenangesteller ( + )
. Ankäufe nach § 56 HGB au...
. weitere Ermächtigung des...
. Willenserklärung des A w...
. Annahme des Angebots dur...
b. keine Aufrechnungslage
c. S befreit von Kaufpreiss...
E. Anspruch entstanden?
1. Übereignung gemäß §§ 929...
a. K erlangt Eigentum und B...
b. A (Ladenangestellter) er...
2. wirksamer Kaufvertrag ( ...
3. Eigentum und Besitz rech...
4. Anspruch ( + )
F. Anspruch entstanden?
1. B hat einen formgültigen...
2. Rückgriff
a. Wechsel G nach Art. 43 I...
b. G zahlt ( - )
c. Wechsel nach Art. 43 WG ...
d. B rechtzeitig förmlichen...
e. B Eigentümer des Wechsel...
. Eigentumsübertragung zwi...
. V handelt im Namen des K
. V = Handlungsvollmacht
. Welchselübertragung = au...
. V hat Berechtigung zur A...
. Wechsel nach § 935 Abs. ...
. K Besitz ohne oder gegen...
. V Besitzer ( - )
. Übergabe V an L = Abhand...
. Mangel des Begebungsvert...
. B grob fahrlässig nicht ...
f. Rückgriff scheitert an V...
3. Wechselverpflichtung
a. Skripturakt und Begebung...
. Stellvertretungsverhältn...
. Genehmigung durch K ( - ...
. V hatte Vertretungsmacht...
. durch Begebungsvertrag o...
. K selbst gehandelt ( - )
. V durch Vollmacht gehand...
. keine Haftung durch Rech...
Fallbeispiele
Handelsrecht und Stellvertretung
Fälle:
Fall 1:
A, der einen Spielwarenladen betreibt, hat dem P Prokura erteilt. Die Prokura ist im Handelsregister eingetragen. Als P wiederholt für A Kinderspielzeug bestellt, das sich als unverkäuflich erweisen, untersagt A dem P den Einkauf, sofern die jeweilige Einkaufssumme 10.000,- € überschreitet. Wenig später kauft P beim Großhändler G im Namen des A 100 Spielzeugautos. P offenbart in diesem Zusammenhang dem G die Beschränkung der Prokura, woraufhin dieser zwei Verträge über je 50 Autos zu je 6.000,- € anfertigt, die P unterschreibt. G verlangt von A Zahlung von insgesamt 12.000,- € und Abnahme der Spielzeugautos.
Fall 2:
Der Auszubildende A verkauft im Philateliegeschäft des K ohne dessen Zustimmung eine Serie altdeutsche Briefmarken für 400,- € an den Sammler S. Im Gegenzug möchte S zwei englische Marken mit schönem Motiv aus dem Jahr 1898 aus seiner Sammlung für 150,- € verkaufen. A nimmt dieses Angebot an, worauf S 250,- € in bar entrichtet. K, der schon häufiger Scherereien mit S wegen zweifelhafter oder mangelhafter Ware hatte, ist mit dem Ankauf der Briefmarken durch A nicht einverstanden. Er geht auch davon aus, dass der Wert der englischen Briefmarken unter 80 € liegt. Er fordert von S die Rückgabe der Serie altdeutscher Briefmarken, wenigstens aber die Zahlung von 150,- €. S meint, zur Zahlung nicht oder nur gegen Rückgabe seiner englischen Briefmarken verpflichtet zu sein.
Fall 3:
In Abwesenheit des Geschäftsinhabers K überbringt Lieferant L Ware, die K bei L bestellt hatte. Anwesend ist nur die Angestellte V, der K Handlungsvollmacht erteilt hat. Weil L auf sofortige Bezahlung besteht, indossiert V mit eigenem Namen unter dem Firmenstempel des K einen Wechsel über den geforderten Betrag von 5.000,- €. Den Wechsel hatte K von seinem Großkunden G indossiert bekommen. Der Wechsel ist an Order des G gezogen und weist X als Bezogene und Akzeptanten aus. L indossiert den Wechsel an B. Als B am Fälligkeitstag den X aus dem Wechsel in Anspruch nimmt, kann X nicht zahlen. Nach Wechselprotest nimmt B den K aus dem Wechsel in Anspruch.
(alle Fälle nach Saar/Müller, 35 Klausuren aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht, 3. A. 2006).
Falllösungen:
Fall 1:
G könnte einen Anspruch auf Zahlung von insgesamt 12.000,- und Abnahme der Spielzeugautos aus § 433 II BGB gegen A haben.
Fall 2:
Ansprüche des K gegen S
K könnte einen Anspruch auf Rückgabe und Rückübereignung der altdeutschen Briefmarken aus § 812 I 1 Var. 1 BGB gegen S erlangt haben.
A. Anspruch entstanden?
aa. A = Angestellter (Ladenangestellter) § 56 HGB
bb. Verkauf von Briefmarken üblich in Philateliegeschäft
cc. A besitzt Vollmacht zum Verkauf
dd. Kaufvertrag zwischen A und S
K könnte Anspruch auf Zahlung von 150,- €; aus § 433 II BGB gegen S haben.
aa. wirksamer Kaufvertrag?
bb. Kaufvertrag ( - )
Anspruch S gegen K
S könnte Anspruch auf Übergabe und Rückübereignung der englischen Briefmarken nach § 812 I 1 Var. 1 BGB gegen K haben.
Fall 3:
B könnte einen Anspruch auf Zahlung von 5000,- € aus dem Wechsel gegen K aus Art. 43 WG haben.
aa. ursprünglich Eigentümer G
bb. Eigentumsübertragung an K § 929 S. 1 BGB?
cc. kein Erwerb durch K nach §§ 929, 932 BGB
dd. gutgläubiger Erwerb des Wechsels von B ( + ) Art. 16 Abs. 2 WG
aa. Vertretung K durch V
bb. Haftung aus Rechtsschein ( - )
Hier geht es zurück zum Thema Handelsrecht und Stellvertretung oder zur Gliederung der Vorlesung Unternehmensrecht 1 .
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