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Version [82017]

Dies ist eine alte Version von ThuerBO4 erstellt von ClaudiaMichel am 2017-07-27 09:33:45.

 

Thüringer Bauordnung
[ThürBO]
Kommentar
Prof. Dr. Sven Müller-Grune




§ 4
Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden



(1) Gebäude dürfen nur errichtet werden, wenn das Grundstück in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegt oder wenn das Grundstück eine befahrbare, öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt zu einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche hat.

(2) Ein Gebäude auf mehreren Grundstücken ist nur zulässig, wenn durch Baulast gesichert ist, dass keine Verhältnisse eintreten können, die den Bestimmungen dieses Gesetzes oder den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften zuwiderlaufen.











Kommentierung
























Zitiervorschlag:
Müller-Grune Sven, Kommentar zur Thüringer Bauordnung, Schmalkalden 2017, § 4.





© Prof. Dr. Sven Müller-Grune



CategoryBDasGrundstueckUndSeineBebauung

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