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Dies ist eine alte Version von SinnvolleMarkierungenImBGB erstellt von FelixSchuessler am 2015-06-03 20:35:16.
Als Erstsemester empfiehlt es sich, das BGB mittels Farben und Fähnchen (Post-it's) sinnvoll zu markieren.
Hier ein paar Tipps und Hinweise:
- Die einzelnen Bücher des BGB mit kleinen Post-it's abzugrenzen
Bsp.: Buch 1 - Allgemeiner Teil, Buch 2 - Schuldrecht, Buch 3 - Sachenrecht (mit gelbem Textmarker).
- Markieren der Überschriften und Unterüberschriften innerhalb eines Buches
Bsp.: Titel 5 - Vertretung und Vollmacht, Titel 5 / Untertitel 1 - Rücktritt, Abschnitt 4 / Titel 1 - Erfüllung, / Titel 2 - Hinterlegung, usw.
Mittels dieser farblichen Hervorhebung kann erschließt sich inhaltlich weit mehr, als bei bloßer Markierung der einzelnen Normen.
Dies kann in der Klausur sehr hilfreich sein.
- Besonders Wichtige Paragraphen (Bsp. §§ 433, 280, 812, 929, usw.) können direkt mittels einen kleinen Fähnchens, welches aus dem Buch herausragt, markiert und das Fähnchen beschriftet werden
- Unterstreichen einzelner Voraussetzungen und Rechtsfolgen innerhalb der Normen
- Weiterhin zulässig ist es, sich weiterführende Normen an den Rand anderer dazu zu schreiben
Auch hier gilt der Grundsatz: Weniger ist mehr ! Es ist besser, nicht alles mit dem Textmarker hervorzuheben, da so das BGB irgendwann komplett gelb ist.
Lieber etwas dezenter unterstreichen und dabei den Bleistift benutzen.
File | Last modified | Size |
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BGB1.jpg | 2023-10-06 18:37 | 322Kb |
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