Anleitung zur sinnvollen Markierung des BGB
Als Erstsemester empfiehlt es sich, das BGB mittels Farben und Fähnchen (Post-it's) sinnvoll zu markieren.
Hier ein paar Tipps und Hinweise:
- Die einzelnen Bücher des BGB mit kleinen Post-it's abzugrenzen
- Markieren der Überschriften und Unterüberschriften innerhalb eines Buches
Mittels dieser farblichen Hervorhebung kann erschließt sich inhaltlich weit mehr, als bei bloßer Markierung der einzelnen Normen.
Dies kann in der Klausur sehr hilfreich sein.
- Besonders Wichtige Paragraphen (Bsp. §§ 433, 280, 812, 929, usw.) können direkt mittels einen kleinen Fähnchens, welches aus dem Buch herausragt, markiert und das Fähnchen beschriftet werden
- Unterstreichen einzelner Voraussetzungen und Rechtsfolgen innerhalb der Normen
- Weiterhin zulässig ist es, sich weiterführende Normen an den Rand anderer dazu zu schreiben
Auch hier gilt der Grundsatz: Weniger ist mehr ! Es ist besser, nicht alles mit dem Textmarker hervorzuheben, da so das BGB irgendwann komplett gelb ist.
Lieber etwas dezenter unterstreichen und dabei den Bleistift benutzen.
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Als Erstsemester empfiehlt es sich, das BGB mittels Farben und Fähnchen (Post-it's) sinnvoll zu markieren.
Hier ein paar Tipps und Hinweise:
- Die einzelnen Bücher des BGB mit kleinen Post-it's abzugrenzen
Bsp.: Buch 1 - Allgemeiner Teil, Buch 2 - Schuldrecht, Buch 3 - Sachenrecht (mit gelbem Textmarker).
- Markieren der Überschriften und Unterüberschriften innerhalb eines Buches
Bsp.: Titel 5 - Vertretung und Vollmacht, Titel 5 / Untertitel 1 - Rücktritt, Abschnitt 4 / Titel 1 - Erfüllung, / Titel 2 - Hinterlegung, usw.
Mittels dieser farblichen Hervorhebung kann erschließt sich inhaltlich weit mehr, als bei bloßer Markierung der einzelnen Normen.
Dies kann in der Klausur sehr hilfreich sein.
- Besonders Wichtige Paragraphen (Bsp. §§ 433, 280, 812, 929, usw.) können direkt mittels einen kleinen Fähnchens, welches aus dem Buch herausragt, markiert und das Fähnchen beschriftet werden
- Unterstreichen einzelner Voraussetzungen und Rechtsfolgen innerhalb der Normen
- Weiterhin zulässig ist es, sich weiterführende Normen an den Rand anderer dazu zu schreiben
Auch hier gilt der Grundsatz: Weniger ist mehr ! Es ist besser, nicht alles mit dem Textmarker hervorzuheben, da so das BGB irgendwann komplett gelb ist.
Lieber etwas dezenter unterstreichen und dabei den Bleistift benutzen.
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