Pfandrecht
Definition
Ein Pfandrecht ist das Recht des Gläubigers, zur Sicherung seiner Forderung eine bewegliche Sache in der Weise zu belasten, dass er die Forderung daraus begleichen kann. § 1204 Abs. 1 BGB Der Eigentümer dieser Sache muss nicht zwingend der Schuldner sein.Prüfungsaufbau
$embeded_html = " "; print($embeded_html); ?>oder vgl. http://kt-texte.de/taris/?root=2922
Weiterführende Hinweise
Weitere Ausführungen finden Sie hier
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.