Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: InsolvenzRechtSchuldner
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Energierecht Lexikon
  Gerichte Lexikon
  Gesetze Lexikon
  Jur Zeitschriften Lexi...
  Rechtsformen Lexikon
  Verordnungen Lexikon
  E K V
  E V T Z
  E W I V
  Energierecht Lexikon
  G A S P
  Md E
  Mediation Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: CategoryService » CategoryLexikon » Baumelement590 » InsolvenzRechtSchuldner

Version [74786]

Dies ist eine alte Version von InsolvenzRechtSchuldner erstellt von Jorina Lossau am 2016-12-13 08:26:05.

 

Insolvenzschuldner


I. Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts
Der Insolvenzschuldner ist neben den Gläubigern zentrale Partei im Insolvenzverfahren.
Gemäß § 80 Abs. 1 InsO geht durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über. Ein gegen den Schuldner bestehendes Veräußerungsverbot, das nur den Schutz bestimmter Personen bezweckt, hat im Verfahren keine Wirkung (§ 80 Abs. 2 S. 1 InsO).





Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki