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Allgemein
- Anschaffungs-und Herstellungskosten entstehen bei dem Erwerb eines Vermögengegenstandes.
- Dabei sind mit eingeschlossen die Versetzung in den betrieblichen Zustand, Preisminderungen und Transportkosten
- Gem. §255 Abs. 1 und Abs. 2 HGB
Anschaffungskosten §255 Abs. 1 HGB
- Für Vermögengegenstände die gegen Entgelt erworben werden!
- Berechnung:
Anschaffungspreis
+ Anschaffungsnebenkosten
+ nachträgliche Anschaffungskosten
- Anschaffungspreisminderungen
= Anschaffungskosten (netto)
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