Version [18639]
Dies ist eine alte Version von GewRS1Organisation erstellt von ChristianeUri am 2012-12-20 00:46:46.
IV. Organisatorische und verfahrensrechtliche Bestimmungen
1. Nationale Entscheidungsbehörden und Gerichte, Rechtspflege
a) Das Deutsche Patent- und Markenamt (kurz: DPMA)
DPMA = Zentralbehörde auf dem Gebiet des Gewerbl. Rechtsschutzes in Dtl.
- organisatorisch ist DPMA - als selbständige obere Verwaltungsbehörde des Bundes - dem Bundesministerium der Justiz nachgeordnet (Art. 87 Abs. 3 GG)
- ursprünglich Kaiserliches Patentamt in Berlin (1877); später Errichtung des Deutschen Patentamtes in München (1949); Umbenennung in DPMA (1998)
- etwa 2.600 Mitarbeiter
- Organisation, Aufgaben sowie das Verfahren vor dem DPMA sind in den jeweiligen Schutzgesetzen geregelt (vgl. ausführliche Regelungen in §§ 26–64 PatG; §§ 32–43, 55–65 MarkenG)
- DPMA besteht aus fünf Hauptabteilungen:
--> den Hauptabteilungen Patente I und Patente II
--> der Hauptabteilung Information
--> der Hauptabteilung Marken und Muster
--> der Hauptabteilung Verwaltung und Recht
Zur Homepage des DPMA
b) Das Bundespatengericht (kurz: BPatG)
- Gründung 1961 in München
- auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisiertes Oberes Bundesgericht (Art. 96 GG) mit bundesweiter örtlicher Zuständigkeit
c) Der Bundesgerichtshof (kurz: BGH)
2. Internationale Entscheidungsbehörden und Gerichte
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.