Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: FallProblemeMitHausAmSeeTeil2
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Baurecht
  Gesellschaftsrecht
  Gewerberecht
  Informationsrecht
  Internationales Recht
  Konfliktmanagement
  Oe R
  Sozialrecht
  Strafrecht
  Unternehmens R
  Urheberrecht
  Internat Urheberrecht
  Urh R Anspruchssystem
  Urh R Aufgaben
  Urh R Ausblick
  Urh R Computerricht...
  Urh R Datenbanken
  Urh R Datenbankrecht
  Urh R Datenbankrich...
  Urh R Einfuehrung
  Urh R Filesharing
  Urh R Fremdenrecht
  Urh R Gliederung
  Urh R Infofreiheit
  Urh R Inhaltsschran...
  Urh R International
  Urh R Kollisionsrecht
  Urh R Leistungsschutz
  Urh R Leistungsschu...
  Urh R National
  Urh R Patentschutz
  Urh R Persoenlichke...
  Urh R Rechteumfang
  Urh R Schranken Inf...
  Urh R Schranken Kar...
  Urh R Schranken Kun...
  Urh R Schranken Oef...
  Urh R Schranken Pri...
  Urh R Schranken Son...
  Urh R Schrankenrege...
  Urh R Schutzmechani...
  Urh R Softwarerecht
  Urh R Sonstige Pers...
  Urh R Staatsvertraege
  Urh R Strafrechtsfo...
  Urh R Unternehmerre...
  Urh R Urheber
  Urh R Urheberrechte
  Urh R Verletzungen ...
  Urh R Vertragsrecht
  Urh R Verwertungsge...
  Urh R Verwertungsre...
  Urh R Werkbegriff
  Urh R Werkkategorien
  Urh R Werksonderreg...
  Urh R Werkvorausset...
  Urh R Zeitschranken
  Urh R Zivilrechtsfo...
  Vergaberecht
  Wettbewerbsrecht
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: BGHZ57s137 » DMSDokumentenManagementSysteme » UrhRSonstigePersoenlichkeitsrechte » FallProblemeMitHausAmSeeTeil2

Version [100415]

Dies ist eine alte Version von FallProblemeMitHausAmSeeTeil2 erstellt von WojciechLisiewicz am 2022-12-03 15:01:57.

 

Fallbeispiel: Haus am See mit Problemen

Fragen des Immobiliarsachenrechts und nicht nur...

Ausführungen zu den weiterführenden Aufgaben des Falles, d. h.:

Angenommen, H hat die Immobilie erworben. Er möchte sie als Sicherheit nutzen. Er benötigt allerdings zwei verschiedene Kredite:
- einen Kredit zwecks Umschuldung verschiedener angelaufener Schulden gegenüber seinen Banken, bei denen er auch Girokonten hat, in Höhe von 500.000,- EUR
- einen Kredit zur Finanzierung umfangreicher Baumaßnahmen auf dem erworbenen Grundstück im Umfang von ca. 700.000,- EUR

Beantworten Sie folgende Fragen:
- Wie kann H die Immobilie als Sicherheit für beide Kredite nutzen?
- Ist dies möglich?
- Wie würde dies genau erfolgen?
- Was passiert, wenn H neben der Immobilie zur Kreditsicherung auch eine Bürgschaft seiner Ehefrau, die im Supermarkt an der Kasse arbeitet, nutzt?


A. Wie kann H die Immobilie als Sicherheit für beide Kredite nutzen?
Vor Beantwortung der Frage sind einige Probleme zu identifizieren:
- welche Probleme birgt die Absicht, dass die Immobilie für beide Kredite genutzt werden soll?
- wie begegnet man diesen Problemen juristisch / im Grundbuch?

Lösungsansätze:
mehr zum Thema
Zu den Grundpfandrechten siehe auch folgende Artikel:
- Hypothek
- Grundschuld


1. Allgemeine Erwägungen
Bevor auf das eigentliche Hauptproblem einzugehen ist müssen einige Vorfragen geklärt werden:
    • wie nutzt man eine Immobilie als Sicherheit? => Grundpfandrechte!
    • Grundpfandrechte = Hypothek + Grundschuld;
    • welche ist besser? => kommt darauf an, aus welcher Sicht!
    • Grundschuld wird durch Banken bevorzugt;

2. Sind beide Kredite abzusichern?
Die Hauptfrage bezieht sich auf Sicherung von verschiedenen Forderungen mit Grundpfandrechten an einer Immobilie:
    • Eingangsfrage: kann man eine Immobilie mit zwei Grundpfandrechtes belasten? => ja!
    • wie funktioniert dies? => Rangverhältnis!
    • dann ist die Bereitschaft des Kreditgebers zu prüfen, ein Grundpfandrecht mit späterem Rang (nachrangig Grundschuld) zu akzeptieren;
    • dies ist in diesem Fall insofern nicht so problematisch, als die Kredite insgesamt nicht wesentlich die

3. Einige Folgefragen zu Grundpfandrechten

    • in welcher Höhe (im Vergleich zum Kredit) wird eine Hypothek / Grundschuld bestellt?
    • wie hoch darf es sein?

4. Verhältnis zur Bürgschaft
Das Zusammentreffen von persönlichen und dinglichen Sicherheiten birgt zahlreiche Probleme:
mehr zum Thema
siehe diesen dazu folgendes Fallbeispiel

    • Wettlauf der Sicherheiten als solcher! => Beispiel: § 1143 BGB
    • ist dies auch im Hinblick auf die Bürgschaft möglich?
    • wäre eine Bürgschaft über 1,2 Mio. EUR seitens der Ehefrau überhaupt OK?
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki