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aktuelles Dokument: FallProblemeMitHausAmSeeTeil2
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Version [100414]

Dies ist eine alte Version von FallProblemeMitHausAmSeeTeil2 erstellt von WojciechLisiewicz am 2022-12-03 14:56:52.

 

Fallbeispiel: Haus am See mit Problemen

Fragen des Immobiliarsachenrechts und nicht nur...

Ausführungen zu den weiterführenden Aufgaben des Falles, d. h.:

Angenommen, H hat die Immobilie erworben. Er möchte sie als Sicherheit nutzen. Er benötigt allerdings zwei verschiedene Kredite:
- einen Kredit zwecks Umschuldung verschiedener angelaufener Schulden gegenüber seinen Banken, bei denen er auch Girokonten hat, in Höhe von 500.000,- EUR
- einen Kredit zur Finanzierung umfangreicher Baumaßnahmen auf dem erworbenen Grundstück im Umfang von ca. 700.000,- EUR

Beantworten Sie folgende Fragen:
- Wie kann H die Immobilie als Sicherheit für beide Kredite nutzen?
- Ist dies möglich?
- Wie würde dies genau erfolgen?
- Was passiert, wenn H neben der Immobilie zur Kreditsicherung auch eine Bürgschaft seiner Ehefrau, die im Supermarkt an der Kasse arbeitet, nutzt?


A. Wie kann H die Immobilie als Sicherheit für beide Kredite nutzen?
Vor Beantwortung der Frage sind einige Probleme zu identifizieren:
- welche Probleme birgt die Absicht, dass die Immobilie für beide Kredite genutzt werden soll?
- wie begegnet man diesen Problemen juristisch / im Grundbuch?

Lösungsansätze:
mehr zum Thema
Zu den Grundpfandrechten siehe auch folgende Artikel:
- Hypothek
- Grundschuld


1. Allgemeine Erwägungen
Bevor auf das eigentliche Hauptproblem einzugehen ist müssen einige Vorfragen geklärt werden:
    • wie nutzt man eine Immobilie als Sicherheit? => Grundpfandrechte!
    • Grundpfandrechte = Hypothek + Grundschuld;
    • welche ist besser? => kommt darauf an, aus welcher Sicht!
    • Grundschuld wird durch Banken bevorzugt;

2. Sind beide Kredite abzusichern?
Die Hauptfrage bezieht sich auf Sicherung von verschiedenen Forderungen mit Grundpfandrechten an einer Immobilie:
    • Eingangsfrage: kann man eine Immobilie mit zwei Grundpfandrechtes belasten? => ja!
    • wie funktioniert dies? => Rangverhältnis!
    • dann ist die Bereitschaft des Kreditgebers zu prüfen, ein Grundpfandrecht mit späterem Rang (nachrangig Grundschuld) zu akzeptieren;
    • dies ist in diesem Fall insofern nicht so problematisch, als die Kredite insgesamt nicht wesentlich die

3. Einige Folgefragen zu Grundpfandrechten

    • in welcher Höhe (im Vergleich zum Kredit) wird eine Hypothek / Grundschuld bestellt?
    • wie hoch darf es sein?

4. Verhältnis zur Bürgschaft
Das Zusammentreffen von persönlichen und dinglichen Sicherheiten birgt zahlreiche Probleme:
    • Wettlauf der Sicherheiten als solcher! => Beispiel: § 1143 BGB
    • ist dies auch im Hinblick auf die Bürgschaft möglich?
    • wäre eine Bürgschaft über 1,2 Mio. EUR seitens der Ehefrau überhaupt OK?
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