Version [10901]
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Fall: AGB eines Handwerkers
A. Sachverhalt
Der Elektroinstallateurmeister Pfiffig (P) aus Viernau hat sich von seinem Bekannten, der an der FH Schmalkalden Wirtschaftsrecht studierte, sagen lassen, dass es sinnvoll ist, für die von ihm ausgeführten Aufträge ein rechtssicheres Vertragsformular zu nutzen, auf dessen Rückseite auch allgemeine Bedingungen für die erbrachten Leistungen formuliert sind. Deshalb nutzt er ein entsprechendes Formular. Auf der Vorderseite werden Daten des Kunden aufgenommen und vor der Unterschriftszeile wird auf die umseitigen AGB verwiesen. Unter den Klauseln des "Kleingedruckten" auf der Rückseite ist auch ein Punkt 8 enthalten, der wie folgt lautet:
(...)
8. Der Auftragnehmer [also P] haftet bei Ausführung eines Auftrages ausschließlich für eigenes Verschulden und nur dann, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
(...)
P erhält einen Auftrag, im Elektronikladen des Flink (F) einen der Ladenräume neu zu verkabeln und dabei die maroden alten Leitungen auszutauschen. Dafür unterschreibt F einen Auftrag, den P erst einmal mitnimmt. Etwas später händigt P dem F eine Kopie des Auftrages, wobei nur die unterzeichnete Vorderseite ausgehändigt wird.
Zu den Arbeiten im Laden des F wird ein Mitarbeiter des P - Dusel (D) geschickt. Er bohrt einige für die Verlegung der Leitungen notwendigen Löcher, versichert sich aber nicht genau darüber, wo im Laden des F Gasleitungen verlaufen. D bohrt zwar an Stellen, an denen man normalerweise eher selten Gasleitungen vermuten kann, an welchen aber in alten Gebäuden, Leitungen in jedem Fall nicht ausgeschlossen sein können.
Es kommt, wie es kommen musste: D bohrt eine Gasleitung an, Gas tritt aus, ein Funke verursacht eine Gasexplosion. Bei der Explosion wird der Laden des F stark beschädigt (Renovierungskosten ca. 20.000 EUR) und F wird selbst verletzt (Behandlungskosten 2.000 EUR; Verdienstausfall 1.000 EUR).
B. Frage
Welche Ansprüche hat F gegen P?
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