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aktuelles Dokument: FallHandwerkerAGB
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Revision history for FallHandwerkerAGB


Revision [100938]

Last edited on 2023-10-06 17:02:19 by WojciechLisiewicz
Additions:
1 kann die Klausel auf die Fallfrage (hier: Anspruch aus {{du przepis="§ 280 BGB"}}?) Einfluss haben?
2. ist die Klausel für die Parteien bindend?
Entscheidend ist insofern, ob diese Klauseln für die Parteien überhaupt verbindlich sind. Und dies ist [[http://kt-texte.de/taris/?path=0&subsumsession=0&root=4706 entsprechend dem folgenden Aufbau zu prüfen]].
Deletions:
1) kann die Klausel auf die Fallfrage (hier: Anspruch aus {{du przepis="§ 280 BGB"}}?) Einfluss haben?
2) ist die Klausel für die Parteien bindend?
Entscheidend ist insofern, ob diese Klauseln für die Parteien überhaupt verbindlich sind. Und dies ist entsprechend dem folgenden Aufbau zu prüfen:
{{taris url="http://kt-texte.de/taris/?path=0&subsumsession=0&root=4706" h="4"}}


Revision [100001]

Edited on 2022-06-28 16:12:47 by WojciechLisiewicz
Additions:
Auch im Hinblick auf die Ansprüche aus Delikt ist die Haftungsbegrenzung zu beachten. Sie greift nur, wenn der Haftungsausschluss zwischen den Parteien gilt. Dies ist nicht selbstverständlich, denn die gesetzlichen Regeln gelten zwischen den Parteien unabhängig von einer vertraglichen Vereinbarung - also auch ohne eine solche. Dennoch ist anerkannt, dass die Parteien - sobald sie miteinander einen Vertrag haben - die Haftung **auch für deliktische Ansprüche** ausschließen haben. Das Argument ist hierbei, dass ein Ausschluss nur in Bezug auf z. B. {{du przepis="§ 280 BGB"}} keinen Sinn machen würde, wenn die Haftung im Rahmen eines {{du przepis="§ 823 BGB"}} ungehindert weiterhin greifen würde.
Demzufolge ist die Haftung aus einer deliktischen Regelung jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn ein Haftungsausschluss insgesamt wirksam vereinbart wurde. Im Falle der Vereinbarung über AGB setzt dies eine AGB-Rechts-Prüfung voraus, wie sie bereits oben geschildert wurde.
Deletions:
Auch im Hinblick auf die Ansprüche aus Delikt ist die Haftungsbegrenzung zu beachten. Sie greift nur, wenn der Haftungsausschluss zwischen den Parteien gilt.


Revision [96545]

Edited on 2021-07-05 08:45:38 by WojciechLisiewicz
Additions:
Zu den Arbeiten im Laden des F wird ein Mitarbeiter des P - Dusel (D) geschickt. Er bohrt einige für die Verlegung der Leitungen notwendigen Löcher, versichert sich aber nicht genau darüber, wo im Laden des F Gasleitungen verlaufen. D bohrt zwar an Stellen, an denen man normalerweise eher selten Gasleitungen vermuten kann, an welchen aber in alten Gebäuden, Leitungen in jedem Fall nicht ausgeschlossen sein können.
- vertraglich - {{du przepis="§ 280 Abs. 1 BGB"}} i. V. m. {{du przepis="§ 241 Abs. 2 BGB"}} (wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht); Gewährleistungsrecht (gem. {{du przepis="§ 634 BGB"}}) ist eher nicht denkbar => ein mangelhaftes Werk ist nicht das Problem; bevor das Werk vollbracht werden konnte kamen andere Rechtsgüter zu Schaden...
Deletions:
Zu den Arbeiten im Laden des F wird ein Mitarbeiter des P - Dusel (D) geschickt. Er bohrt einige für die Verlegung der Leitungen notwendigen Löcher, versichert sich aber nicht genau darüber, wo im Laden des F Gasleitungen verlaufen. D bohrt zwar an Stellen, an denen man normalerweise eher selten Gasleitungen vermuten kann, an welchen aber in alten Gebäuden Leitungen nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden können.
- vertraglich - {{du przepis="§ 280 Abs. 1 BGB"}} i. V. m. {{du przepis="§ 241 Abs. 2 BGB"}} (wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht)


Revision [96544]

Edited on 2021-07-04 18:16:48 by WojciechLisiewicz
Additions:
Zu den Arbeiten im Laden des F wird ein Mitarbeiter des P - Dusel (D) geschickt. Er bohrt einige für die Verlegung der Leitungen notwendigen Löcher, versichert sich aber nicht genau darüber, wo im Laden des F Gasleitungen verlaufen. D bohrt zwar an Stellen, an denen man normalerweise eher selten Gasleitungen vermuten kann, an welchen aber in alten Gebäuden Leitungen nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden können.
Deletions:
Zu den Arbeiten im Laden des F wird ein Mitarbeiter des P - Dusel (D) geschickt. Er bohrt einige für die Verlegung der Leitungen notwendigen Löcher, versichert sich aber nicht genau darüber, wo im Laden des F Gasleitungen verlaufen. D bohrt zwar an Stellen, an denen man normalerweise eher selten Gasleitungen vermuten kann, an welchen aber in alten Gebäuden, Leitungen in jedem Fall nicht ausgeschlossen sein können.


Revision [89374]

Edited on 2018-06-30 23:16:40 by WojciechLisiewicz
Additions:
Der Elektroinstallateurmeister Pfiffig (P) aus Viernau hat sich von seinem Bekannten, der an der Hochschule Schmalkalden Wirtschaftsrecht studierte, sagen lassen, dass es sinnvoll ist, für die von ihm ausgeführten Aufträge ein rechtssicheres Vertragsformular zu nutzen, auf dessen Rückseite auch allgemeine Bedingungen für die erbrachten Leistungen formuliert sind. Deshalb nutzt er ein entsprechendes Formular. Auf der Vorderseite werden Daten des Kunden aufgenommen und vor der Unterschriftszeile wird auf die umseitigen AGB verwiesen. Unter den Klauseln des "Kleingedruckten" auf der Rückseite ist auch ein Punkt 8 enthalten, der wie folgt lautet:
Deletions:
Der Elektroinstallateurmeister Pfiffig (P) aus Viernau hat sich von seinem Bekannten, der an der FH Schmalkalden Wirtschaftsrecht studierte, sagen lassen, dass es sinnvoll ist, für die von ihm ausgeführten Aufträge ein rechtssicheres Vertragsformular zu nutzen, auf dessen Rückseite auch allgemeine Bedingungen für die erbrachten Leistungen formuliert sind. Deshalb nutzt er ein entsprechendes Formular. Auf der Vorderseite werden Daten des Kunden aufgenommen und vor der Unterschriftszeile wird auf die umseitigen AGB verwiesen. Unter den Klauseln des "Kleingedruckten" auf der Rückseite ist auch ein Punkt 8 enthalten, der wie folgt lautet:


Revision [81198]

Edited on 2017-07-09 11:02:50 by WojciechLisiewicz
Additions:
Neben den gewöhnlichen Voraussetzungen des {{du przepis="§ 280 BGB"}} (Schuldverhältnis, Pflichtverletzung, Verschulden), die hier gegeben sind, hat der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung aus Punkt 8. der AGB des P zentrale Bedeutung. Sofern der Haftungsausschluss verbindlich ist, führt er dazu, dass F gegen P keinen Anspruch hat. Eine derartige Beeinflussung des Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien durch eine AGB-Klausel kann im Allgemeinen in folgenden zwei Schritten geprüft werden:
Deletions:
Neben den gewöhnlichen Voraussetzungen des {{du przepis="§ 280 BGB"}} (Schuldverhältnis, Pflichtverletzung, Verschulden) hat hier der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung aus Punkt 8. der AGB des P zentrale Bedeutung. Sofern sie hier greift, führt sie dazu, dass F gegen P keinen Anspruch hat. Eine derartige Beeinflussung des Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien durch eine AGB-Klausel kann im Allgemeinen in folgenden zwei Schritten geprüft werden:


Revision [57356]

Edited on 2015-07-05 13:31:24 by WojciechLisiewicz
Additions:
**Fallabwandlung**
((1)) Fallabwandlung
Im Falle der Durchführung von Arbeiten am Haus des F ist F nicht mehr Unternehmer sondern Verbraucher. Dies führt dazu, dass ihm gegenüber andere Regeln für die Einbeziehung der AGBs sowie für ihre Überprüfung gelten. Dies ist entsprechend bei den heranzuziehenden Vorschriften zu berücksichtigen. Ein Teil der §§ 305 ff. BGB gilt nur für Verbraucher. Im Übrigen vgl. [[FallHandwerkerAGBAbwandlung Lösung zum abgewandelten Fallbeispiel]].
Deletions:
//**Mögliche Fallabwandlung:**//
((2)) Fallabwandlung
Im Falle der Durchführung von Arbeiten am Haus des F ist F nicht mehr Unternehmer sondern Verbraucher. Dies führt dazu, dass ihm gegenüber andere Regeln für die Einbeziehung der AGBs sowie für ihre Überprüfung gelten. Dies ist entsprechend bei den heranzuziehenden Vorschriften zu berücksichtigen. Ein Teil der §§ 305 ff. BGB gilt nur für Verbraucher. Im Übrigen vgl. [[FallHandwerkerAGBAbwandlung Lösung zum abgewandelten Fallbeispiel]].


Revision [57355]

Edited on 2015-07-05 13:29:43 by WojciechLisiewicz
Additions:
Wie wäre der Fall zu bewerten, wenn die Arbeiten nicht im Laden des F, sondern in seinem Familienhaus durchzuführen wären?
[[FallHandwerkerAGBAbwandlung Lösung zur Fallabwandlung]]
Deletions:
Es handelt sich nicht um den Laden des F, sondern um sein privates Haus, in dem Kabel neu zu verlegen sind. [[FallHandwerkerAGBAbwandlung Lösung zum abgewandelten Fallbeispiel]]


Revision [32700]

Edited on 2013-07-07 10:48:35 by WojciechLisiewicz
Additions:
Im Falle der Durchführung von Arbeiten am Haus des F ist F nicht mehr Unternehmer sondern Verbraucher. Dies führt dazu, dass ihm gegenüber andere Regeln für die Einbeziehung der AGBs sowie für ihre Überprüfung gelten. Dies ist entsprechend bei den heranzuziehenden Vorschriften zu berücksichtigen. Ein Teil der §§ 305 ff. BGB gilt nur für Verbraucher. Im Übrigen vgl. [[FallHandwerkerAGBAbwandlung Lösung zum abgewandelten Fallbeispiel]].
Deletions:
Im Falle der Durchführung von Arbeiten am Haus des F ist F nicht mehr Unternehmer sondern Verbraucher. Dies führt dazu, dass ihm gegenüber andere Regeln für die Einbeziehung der AGBs sowie für ihre Überprüfung gelten. Dies ist entsprechend bei den heranzuziehenden Vorschriften zu berücksichtigen. Ein Teil der §§ 305 ff. BGB gilt nur für Verbraucher.


Revision [32685]

Edited on 2013-07-06 12:07:53 by WojciechLisiewicz
Additions:
Es handelt sich nicht um den Laden des F, sondern um sein privates Haus, in dem Kabel neu zu verlegen sind. [[FallHandwerkerAGBAbwandlung Lösung zum abgewandelten Fallbeispiel]]
Deletions:
Es handelt sich nicht um den Laden des F, sondern um sein privates Haus, in dem Kabel neu zu verlegen sind.


Revision [32494]

Edited on 2013-06-30 20:16:16 by WojciechLisiewicz

No Differences

Revision [32491]

Edited on 2013-06-30 19:05:54 by WojciechLisiewicz
Additions:
Entscheidend ist insofern, ob diese Klauseln für die Parteien überhaupt verbindlich sind. Und dies ist entsprechend dem folgenden Aufbau zu prüfen:
{{taris url="http://kt-texte.de/taris/?path=0&subsumsession=0&root=4706" h="4"}}
Deletions:
Entscheidend ist insofern, ob diese Klauseln die Parteien überhaupt bindet.


Revision [32489]

Edited on 2013-06-30 18:29:31 by WojciechLisiewicz
Additions:
Neben den gewöhnlichen Voraussetzungen des {{du przepis="§ 280 BGB"}} (Schuldverhältnis, Pflichtverletzung, Verschulden) hat hier der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung aus Punkt 8. der AGB des P zentrale Bedeutung. Sofern sie hier greift, führt sie dazu, dass F gegen P keinen Anspruch hat. Eine derartige Beeinflussung des Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien durch eine AGB-Klausel kann im Allgemeinen in folgenden zwei Schritten geprüft werden:
1) kann die Klausel auf die Fallfrage (hier: Anspruch aus {{du przepis="§ 280 BGB"}}?) Einfluss haben?
2) ist die Klausel für die Parteien bindend?
Die erste Frage kann in diesem Fall bejaht werden. P wollte in den AGB seine Haftung für das Verschulden Dritter ausschließen. Da er den Auftrag bei F nicht persönlich ausführt, würde er allein wegen diesem Umstand von der Haftung - gemäß der Klausel in seinen AGB-s - frei.
Entscheidend ist insofern, ob diese Klauseln die Parteien überhaupt bindet.
Deletions:
Neben den gewöhnlichen Voraussetzungen des {{du przepis="§ 280 BGB"}} (Schuldverhältnis, Pflichtverletzung, Verschulden) hat hier der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung aus Punkt 8. der AGB des P zentrale Bedeutung. Sofern sie hier greift, führt sie dazu, dass F gegen P keinen Anspruch hat.


Revision [31137]

Edited on 2013-06-16 18:16:25 by WojciechLisiewicz
Additions:
//**Mögliche Fallabwandlung:**//
Es handelt sich nicht um den Laden des F, sondern um sein privates Haus, in dem Kabel neu zu verlegen sind.
((2)) Fallabwandlung
Im Falle der Durchführung von Arbeiten am Haus des F ist F nicht mehr Unternehmer sondern Verbraucher. Dies führt dazu, dass ihm gegenüber andere Regeln für die Einbeziehung der AGBs sowie für ihre Überprüfung gelten. Dies ist entsprechend bei den heranzuziehenden Vorschriften zu berücksichtigen. Ein Teil der §§ 305 ff. BGB gilt nur für Verbraucher.


Revision [16271]

Edited on 2012-07-01 10:49:43 by WojciechLisiewicz
Additions:



Revision [15223]

Edited on 2012-05-21 01:16:39 by ChristianeUri
Additions:
CategoryWIPR2Faelle
Deletions:
Artikel gehört zur [[CategoryFallsammlungWIPR Sammlung von Fällen aus dem Wirtschaftsprivatrecht]]


Revision [14546]

Edited on 2012-03-28 11:59:06 by AnnegretMordhorst
Additions:
Es kommt, wie es kommen musste: D bohrt eine Gasleitung an, Gas tritt aus, ein Funke verursacht eine Gasexplosion. Bei der Explosion wird der Laden des F stark beschädigt (Renovierungskosten ca. 20.000 EUR) und F wird selbst verletzt (Behandlungskosten 2.000 EUR; Verdienstausfall 1.000 EUR).
Da die Frage der Abwicklung der eigentlichen Vertragsleistungen gar nicht gestellt ist, ist zu prüfen, inwiefern F Ersatz der erlittenen Schäden verlangen kann. Dies ist im Einzelnen Ersatz von:
Deletions:
Es kommt, wie es kommen musste: D bohrt eine Gasleitung an, Gas tritt aus, ein Funke verursacht eine Gasexplosion. Bei der Explosion wird der Laden des F stark beschädigt (Renovierungskosten ca. 20.000 EUR) und F wird selbst verletzt (Behandlungskosten 2.000 EUR; Verdienstausfall 1.000 EUR).
Da die Frage der Abwicklung der eigentlichen Vertragsleistungen gar nicht gestellt ist, ist zu prüfen, inwiefern F Ersatz der erlittenen Schäden verlangen kann. Dies sind im Einzelnen Ersatz von:


Revision [10925]

Edited on 2011-06-28 17:58:32 by AnnegretMordhorst
Additions:
Auch im Hinblick auf die Ansprüche aus Delikt ist die Haftungsbegrenzung zu beachten. Sie greift nur, wenn der Haftungsausschluss zwischen den Parteien gilt.
Deletions:
Auch im Hinblick auf die Ansprüche aus Delikt ist die Haftungsbegrenzung zu beachten. Sie greift nur, wenn Haftungsausschluss zwischen den Parteien gilt.


Revision [10919]

Edited on 2011-06-28 11:11:59 by WojciechLisiewicz
Additions:
Neben den gewöhnlichen Voraussetzungen des {{du przepis="§ 280 BGB"}} (Schuldverhältnis, Pflichtverletzung, Verschulden) hat hier der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung aus Punkt 8. der AGB des P zentrale Bedeutung. Sofern sie hier greift, führt sie dazu, dass F gegen P keinen Anspruch hat.
Auch im Hinblick auf die Ansprüche aus Delikt ist die Haftungsbegrenzung zu beachten. Sie greift nur, wenn Haftungsausschluss zwischen den Parteien gilt.
Deletions:
Neben den gewöhnlichen Voraussetzungen des {{du przepis="§ 280 BGB"}} (


Revision [10904]

Edited on 2011-06-27 11:35:53 by WojciechLisiewicz
Additions:
Da die Frage der Abwicklung der eigentlichen Vertragsleistungen gar nicht gestellt ist, ist zu prüfen, inwiefern F Ersatz der erlittenen Schäden verlangen kann. Dies sind im Einzelnen Ersatz von:
- Renovierungskosten des Ladens (20.000,- EUR),
- der Behandlungskosten (2.000,- EUR),
- des Verdienstausfalls (1.000,- EUR).
Als Anspruchsgrundlagen kommen hier folgende Normen in Betracht:
- vertraglich - {{du przepis="§ 280 Abs. 1 BGB"}} i. V. m. {{du przepis="§ 241 Abs. 2 BGB"}} (wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht)
- deliktisch - {{du przepis="§ 831 BGB"}} i. V. m. {{du przepis="§ 823 Abs. 1 BGB"}} wegen Eigentumsverletzung (sofern Laden im Eigentum des F - andernfalls hätte der Eigentümer einen Anspruch) und wegen Körperverletzung durch den Verrichtungsgehilfen des P
((2)) Anspruch aus §§ 280 I, 241 II BGB
Neben den gewöhnlichen Voraussetzungen des {{du przepis="§ 280 BGB"}} (
((2)) Anspruch aus §§ 831 I, 823 I BGB


Revision [10903]

Edited on 2011-06-27 11:27:58 by WojciechLisiewicz
Additions:
Artikel gehört zur [[CategoryFallsammlungWIPR Sammlung von Fällen aus dem Wirtschaftsprivatrecht]]
Deletions:
CategoryFallsammlungWIPR


Revision [10902]

Edited on 2011-06-27 11:27:11 by WojciechLisiewicz
Additions:
((1)) Lösungshinweise
----
CategoryFallsammlungWIPR


Revision [10901]

Edited on 2011-06-27 10:48:44 by WojciechLisiewicz
Additions:
//(...)
8. Der Auftragnehmer [also P] haftet bei Ausführung eines Auftrages ausschließlich für eigenes Verschulden und nur dann, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
(...)//
Deletions:
//8. Der Auftragnehmer [also P] haftet bei Ausführung eines Auftrages ausschließlich für eigenes Verschulden und nur dann, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.//


Revision [10846]

Edited on 2011-06-21 22:30:42 by AnnegretMordhorst
Additions:
Zu den Arbeiten im Laden des F wird ein Mitarbeiter des P - Dusel (D) geschickt. Er bohrt einige für die Verlegung der Leitungen notwendigen Löcher, versichert sich aber nicht genau darüber, wo im Laden des F Gasleitungen verlaufen. D bohrt zwar an Stellen, an denen man normalerweise eher selten Gasleitungen vermuten kann, an welchen aber in alten Gebäuden, Leitungen in jedem Fall nicht ausgeschlossen sein können.
Es kommt, wie es kommen musste: D bohrt eine Gasleitung an, Gas tritt aus, ein Funke verursacht eine Gasexplosion. Bei der Explosion wird der Laden des F stark beschädigt (Renovierungskosten ca. 20.000 EUR) und F wird selbst verletzt (Behandlungskosten 2.000 EUR; Verdienstausfall 1.000 EUR).
Deletions:
Zu den Arbeiten im Laden des F wird ein Mitarbeiter des P - Dusel (D) geschickt. Er bohrt einige für die Verlegung der Leitungen notwendigen Löcher, versichert sich aber nicht genau darüber, wo im Laden des F Gasleitungen verlaufen. D bohrt zwar an Stellen, an denen man normalerweise eher selten Gasleitungen vermuten kann, an welchen aber in alten Gebäuden Leitungen in jedem Fall nicht ausgeschlossen sein können.
Es kommt, wie es kommen musste: D bohrt eine Gasleitung an, Gas tritt aus, ein Funke verursacht eine Gasexplosion. Bei der Explosion wird der Laden des F stark beschädigt (Renovierungskosten ca. 20.000 EUR) und F selbst verletzt (Behandlungskosten 2.000 EUR; Verdienstausfall 1.000 EUR).


Revision [10826]

Edited on 2011-06-20 11:59:22 by WojciechLisiewicz
Additions:
Der Elektroinstallateurmeister Pfiffig (P) aus Viernau hat sich von seinem Bekannten, der an der FH Schmalkalden Wirtschaftsrecht studierte, sagen lassen, dass es sinnvoll ist, für die von ihm ausgeführten Aufträge ein rechtssicheres Vertragsformular zu nutzen, auf dessen Rückseite auch allgemeine Bedingungen für die erbrachten Leistungen formuliert sind. Deshalb nutzt er ein entsprechendes Formular. Auf der Vorderseite werden Daten des Kunden aufgenommen und vor der Unterschriftszeile wird auf die umseitigen AGB verwiesen. Unter den Klauseln des "Kleingedruckten" auf der Rückseite ist auch ein Punkt 8 enthalten, der wie folgt lautet:
Deletions:
Der Elektroinstallateurmeister Pfiffig (P) aus Viernau hat sich von seinem Bekannten, der an der FH Schmalkalden Wirtschaftsrecht studierte, sagen lassen, dass es sinnvoll ist, für die von ihm ausgeführte Aufträge ein rechtssicheres Vertragsformular zu nutzen, auf dessen Rückseite auch allgemeine Bedingungen für die erbrachten Leistungen formuliert sind. Deshalb nutzt er ein entsprechendes Formular. Unter den Klauseln des "Kleingedruckten" auf der Rückseite ist auch ein Punkt 8 enthalten, der wie folgt lautet:


Revision [10825]

The oldest known version of this page was created on 2011-06-20 11:55:54 by WojciechLisiewicz
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