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Fallbeispiel: Der geschenkte 350 SL
ein Klausurfall aus dem Sommersemester 2018 - WIPR I
Sachverhalt
Der 70-jährige E ist verwitwet und wohnt in der Nachbarschaft der Familie des 15-jährigen M. E ist krank, verschweigt dies aber vor M. M verbringt viel Zeit mit E, in der beide den Oldtimer des E – einen Mercedes 350 SL aus dem Jahre 1973 – pflegen und reparieren. Die Eltern des M sehen die Bekanntschaft mit E etwas kritisch, aber dulden die häufigen Besuche bei E, nicht zuletzt deshalb, weil sie selbst – beide voll berufstätig – kaum Zeit für M haben.Nachdem sich der Zustand des E derart verschlechtert hat, dass E im Krankenhaus behandelt werden muss, bittet E seinen Freund F, Schlüssel für den Mercedes und die kompletten Autopapiere dem M zu geben, damit er sich an dem Oldtimer künftig allein erfreut. E würde das Krankenhaus voraussichtlich nicht mehr verlassen. Dabei betont E, wie wichtig ihm dieses Anliegen ist, dass M das Auto erhält. Dabei geht E auch davon aus, dass die Eltern des M nichts dagegen haben werden. F verspricht, den Wunsch des E demnächst zu erfüllen. Als F den E nach einer Woche wieder besuchen will, ist E tot.
Der aufgebrachte F geht darauf hin direkt zu M, überbringt ihm die traurige Nachricht und zugleich die Schlüssel sowie Dokumente des Mercedes. M ist untröstlich, nimmt das Geschenk des E aber dankend an. Als die Eltern des M dies erfahren, sind sie der Meinung, dass M zu jung sei für ein Auto. Er könne mit dem Auto doch gar nicht fahren. Auch die Steuern, Versicherung und Pflege des Wagens könne er sich gar nicht leisten. M besteht darauf, das Auto zumindest aus Respekt für E zu behalten. Das Auto wird vorerst in die Garage der Familie des M gestellt.
Zwischenzeitlich meldet sich der Sohn des verstorbenen E – S – und sucht den Mercedes. Er spricht mit den Eltern des M und merkt, dass sie das Geschenk gar nicht gut finden und möchte die Gelegenheit nutzen, das wertvolle Fahrzeug (Marktwert ca. 50.000 EUR) zurückzuerlangen. Nachdem er von F erfährt, dass E davon ausging, die Eltern des M hätten nichts gegen das Geschenk, teilt er M und seinen Eltern mit, dass vor diesem Hintergrund auf jeden Fall – wenn die Schenkung denn überhaupt rechtens sein sollte – der Vertrag rückgängig gemacht werden müsse, weil sich E in seiner Annahme geirrt habe, dass die Eltern des M die Schenkung akzeptieren würden. Deshalb verlangt er Herausgabe des Oldtimers an ihn, S, als rechtmäßigen Erben.
Zurecht?
Eventuelle Probleme des Erbrechts sind nicht zu prüfen!Musterlösung
Anspruch aus § 985 BGB
Anspruch § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BGB
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