Revision history for Fall5JahreUnterDruck
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CategoryWIPR1Faelle
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((1)) Lösungshinweise
Anspruchsgrundlage: {{du przepis="§ 812 BGB"}}, eventuell {{du przepis="§ 985 BGB"}} (weil auch die Übereignung mit Fehler behaftet - möglich wäre auch diesbezüglich eine Anfechtung, Fehleridentität).
Bei Einhaltung der richtigen Reihenfolge der Fallprüfung stellt sich die Fristenfrage bereits bei der Anfechtung ({{du przepis="§ 123 BGB"}}, {{du przepis="§ 124 BGB"}}).
Aus Sicht der Verjährung könnte sich die Frage stellen, ob {{du przepis="§ 812 BGB"}} verjährt ist - dieser ist aber erst mit Anfechtungserklärung entstanden, damit beginnt erst hier die Verjährungsfrist.
Die Anfechtungsmöglichkeit (als Gestaltungsrecht) verjährt nicht!
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CategoryFallsammlungWIPR
Anspruchsgrundlage: {{du przepis="§ 812 BGB"}}, eventuell {{du przepis="§ 985 BGB"}} (weil auch die Übereignung mit Fehler behaftet - möglich wäre auch diesbezüglich eine Anfechtung, Fehleridentität).
Bei Einhaltung der richtigen Reihenfolge der Fallprüfung stellt sich die Fristenfrage bereits bei der Anfechtung ({{du przepis="§ 123 BGB"}}, {{du przepis="§ 124 BGB"}}).
Aus Sicht der Verjährung könnte sich die Frage stellen, ob {{du przepis="§ 812 BGB"}} verjährt ist - dieser ist aber erst mit Anfechtungserklärung entstanden, damit beginnt erst hier die Verjährungsfrist.
Die Anfechtungsmöglichkeit (als Gestaltungsrecht) verjährt nicht!
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CategoryFallsammlungWIPR
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