Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

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Version [1909]

Dies ist eine alte Version von EuIntWiUntRAnwendbareRechtsordnungen erstellt von WojciechLisiewicz am 2009-09-01 15:58:26.

 

Europäisches und internationales Wirtschafts- und Unternehmensrecht

Anwendbare Rechtsordnungen

Für Themen des internationalen und europäischen Rechts im Allgemeinen sowie in ihren Teilbereichen des Wirtschafts- und Unternehmensrechts ist keine einheitliche, in sich geschlossene Rechtsordnung anwendbar. Vielmehr stellt die Ermittlung der Regeln und zuvor der Rechtsquellen für die o. g. Themen für sich schwierig. Nachstehend sind deshalb im Rahmen der Einführung auch die anwendbaren Rechtsordnungen und die damit verbundenen Probleme kurz darzustellen.

 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/EuIntWiUntRAnwendbareRechtsordnungen/folie10.png)

 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/EuIntWiUntRAnwendbareRechtsordnungen/folie11.png)


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Im Bereich des Völkerrechts ist die



Problem im Verhältnis Europarecht <> nationales Recht: Anwendungsvorrang bei Konflikten sowie Frage der Zuständigkeiten

Völkerrechtliche Verträge (zentrale Bedeutung!!!):
- Wirkung grundsätzlich nur inter partes, in diesem Rahmen pacta sunt servanda
- Berufung auf innerstaatliches gegen Vertrag nicht möglich
- Vorrangregeln nur, wenn und soweit durch Parteien vereinbart

Völkergewohnheitsrecht:
- a general practice accepted as law (allgemeine Übung + Überzeugung); tritt in der Regel hinter Verträge zurück;

völkerrechtliche allgemeine Rechtsgrundsätze:
- general principles of law recognized by civilized nations;
- in den meisten Rechtsordnungen bekannte Prinzipien; durch Rechtsvergleichung zu gewinnen;

Umsetzung von Völkerrecht:
- in erster Linie besondere Kollisionsregeln zu Gesellschaftsstatus




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