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aktuelles Dokument: ErbRAnfechtung
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Version [13542]

Dies ist eine alte Version von ErbRAnfechtung erstellt von AnnegretMordhorst am 2012-01-19 21:56:13.

 

Anfechtung von letzwilligen Verfügungen


A. Allgemeines

Bei der Anfechtung handelt es sich um ein Gestaltungsrecht. Mehr Informationen zu dem Wesen der Anfechtung sind im Artikel über die Anfechtung, zu finden. Die einzelnen Vorausetzungen hängen von der jeweiligen Form der letzwilligen Verfügung ab.

B. Anfechtung eines Testaments, § 2078 f. BGB

Ein Testament ist dann anfechtbar, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Anfechtungsgrund gem. § 2078,2079 BGB
  • Anfechtungsberechtigter nach § 2080 BGB
  • Anfechtungserklärung, § 2081 BGB
  • Anfechtungsfrist, § 2082 BGB

Details zu den einzelnen Voraussetzungen sind der folgenden Struktur zu entnehmen:

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C. Anfechtung eines Erbvertrags

D. Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments



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