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Energieträgerspezifischer Referenzwert
in Bearbeitung
A. Überblick
Der energieträgerspezifische Referenzmarktwert bildete eine Komponente zur Ermittlung der Höhe der Marktprämie nach § 33g i.V.m. der Anlage 4 zum EEG 2012. Ensprechend Nr. 1.1 dieser Anlagew wird diese in ct/kWh angegebene Größe nach den Bestimmungen der Nr. 2 ermittelt. Hierbei wird zwischen den verschiedenen erneuerbaren Energiequellen diferenziert. Dies dient wiederum dazu, deren verschiedene Verhältnisse zu den marktbezogenen Entwicklungen wie auch die
B. Bestandteile
1. Energieträgerspezifischer Marktwert
2. Managementprämie
CategoryEnergierechtLexikon
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