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Lexikon des Energierechts
Sammlung von Begriffen, die im Energierecht verwendet werden
Abnahme
Arbeitspreis
Betreiber von Energieversorgungsnetzen
Bilanzkreis, Bilanzkreisvertrag
Bilanzkreisverantwortlicher
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Effizienzvergleich
Einspeisung
Elektrizitätsversorgungsnetz
Energieversorgung
Energieversorgungsnetz
Ersatzversorgung
Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung
Drittzugang
Fernleitungsnetz
Grundversorger, Grundversorgung
Haushaltskunde
Letztverbraucher
Lieferantenrahmenvertrag
die "nach Landesrecht zuständige Behörde"
Netzbetreiber, Betreiber von Energieversorgungsnetzen
Netz der allgemeinen Versorgung
Netznutzungsvertrag
Dieser ist ein Vertrag zwischen Letztverbraucher und Netzbetreiber und gewährt das Recht auf Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz. Der Anspruch auf Vertragsabschluss ergibt sich aus § 24 Abs. 1 S. 1 StromNZV. Der Mindestinhalt des Netznutzungsvertrages ist in § 24 Abs. 2 StromNZV geregelt. (vgl. § 24 StromNZV)
Netzzugang
Der Netzzugang im Sinne des § 20 EnWG ist als Möglichkeit der Netzinanspruchnahme zum Transport von Energie (Strom oder Gas) gedacht. Es ist strikt von der Frage der (technischen, im Augenblick der Anbindung relevanten) Netzanbindung zu unterscheiden und bezieht sich auf die (in erster Linie in wirtschaftlichen Dimensionen zu verstehende) Möglichkeit der Belieferung einer Entnahmestelle. Vgl. dazu im Einzelnen den Artikel über Netzzugang.
Regulierungskonto
Übertragungsnetz und Übertragungsnetzbetreiber
Verteilernetz und Verteilernetzbetreiber
vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen
CategoryLexikon
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