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Inhaltsverzeichnis des Artikels
A. Einführung
1. Gegenstand der Veranstal...
2. Methodische Hinweise
3. Recht der Regulierung
a. Was ist Regulierungsrech...
b. Anfänge der Wirtschaftsr...
c. Ziele
d. Sektorenregulierung in E...
4. Grundlagen der Energiewi...
a. Energiewirtschaft als Ge...
b. Gegenwärtige Einflussfak...
c. Wertschöpfungskette der ...
d. Überblick über das Regel...
e. Einzelne rechtliche Aspe...
B. Kontrolle der Aufnahme d...
1. Genehmigungspflicht - Ve...
2. Anzeigepflicht - Energie...
C. Netzanschluss
D. Zugangsregulierung
1. Netzzugang - Elektrizitä...
2. Netzzugang - Besonderhei...
E. Regulierung der Netzentg...
F. Entflechtung der Netzbet...
G. Verträge über Energielie...
1. Zivilrechtliche Mechanis...
2. Grundversorgung, Sonderv...
H. Wegenutzung und Konzessi...
I. Fördermechanismen in der...
1. Erneuerbare Energie
2. Kraft-Wärme-Kopplung
J. Verfahren, Rechtsbehelfe...
K. Recht der Fernwärme
L. Zusammenfassung, Wiederh...
1. Gegenstand der Veranstal...
2. Methodische Hinweise
3. Recht der Regulierung
a. Was ist Regulierungsrech...
b. Anfänge der Wirtschaftsr...
c. Ziele
d. Sektorenregulierung in E...
4. Grundlagen der Energiewi...
a. Energiewirtschaft als Ge...
b. Gegenwärtige Einflussfak...
c. Wertschöpfungskette der ...
d. Überblick über das Regel...
e. Einzelne rechtliche Aspe...
B. Kontrolle der Aufnahme d...
1. Genehmigungspflicht - Ve...
2. Anzeigepflicht - Energie...
C. Netzanschluss
D. Zugangsregulierung
1. Netzzugang - Elektrizitä...
2. Netzzugang - Besonderhei...
E. Regulierung der Netzentg...
F. Entflechtung der Netzbet...
G. Verträge über Energielie...
1. Zivilrechtliche Mechanis...
2. Grundversorgung, Sonderv...
H. Wegenutzung und Konzessi...
I. Fördermechanismen in der...
1. Erneuerbare Energie
2. Kraft-Wärme-Kopplung
J. Verfahren, Rechtsbehelfe...
K. Recht der Fernwärme
L. Zusammenfassung, Wiederh...
Energierecht - Gliederung
Gliederung als PDF mit Falltexten:
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A. Einführung
(1.-4.h am 2.4. und 16.4.)
1. Gegenstand der Veranstaltung
Die Veranstaltung hat Grundzüge des Rechts der Regulierung zum Gegenstand, wobei:
Die Veranstaltung hat Grundzüge des Rechts der Regulierung zum Gegenstand, wobei:
- die Regulierung als solche (allgemein) lediglich im Überblick behandelt wird,
- die genauen Mechanismen eines regulierten Wirtschaftszweigs am Beispiel des Energierechts ausführlicher vorgestellt werden.
Damit ist das Ziel im ersten Schritt, die allgemeinen Mechanismen der Wirtschaftsregulierung zu verstehen (insbesondere Zweck der Regulierung, ihre Instrumente und Verfahren sowie ihr institutioneller Rahmen). Im zweiten Schritt sollen dann - etwas ausführlicher - einzelne Rechtsfragen der Regulierung des als Beispiel dienenden Wirtschaftszweiges erläutert werden - der Energiewirtschaft. Die Bereiche Telekommunikation, Post, Eisenbahn etc. - die durchaus zu den regulierten Wirtschaftszweigen gehören - werden hier nicht behandelt.
2. Methodische Hinweise
Die gegenwärtig zu verzeichnende, extreme Schnelllebigkeit der Rechtsordnung im Bereich der Wirtschaftsregulierung im Allgemeinen und des Energierechts im Besonderen machen es unmöglich, die geltende Rechtslage als (dauerhaft sinnvolle) Lerngrundlage zu nutzen. Die sich (noch) häufig ändernden europäischen und nationalen Rechtsakte sind vorerst als Durchgangsstationen eines Wirtschaftszweiges im Wandel zu betrachten.
Die gegenwärtig zu verzeichnende, extreme Schnelllebigkeit der Rechtsordnung im Bereich der Wirtschaftsregulierung im Allgemeinen und des Energierechts im Besonderen machen es unmöglich, die geltende Rechtslage als (dauerhaft sinnvolle) Lerngrundlage zu nutzen. Die sich (noch) häufig ändernden europäischen und nationalen Rechtsakte sind vorerst als Durchgangsstationen eines Wirtschaftszweiges im Wandel zu betrachten.
Die Folge: die Lehrveranstaltung kann sinnvollerweise nur die Grundmechanismen, etablierte Rahmenregelungen behandeln und die Funktionsweise der Branche behandeln. Die geltenden Vorschriften sind zur Veranschaulichung der Rechtsmaterie in die Betrachtung einbezogen, sollen aber nicht den Schwerpunkt der Veranstaltung bilden. Das Ziel der Schwerpunktveranstaltung ist weniger, das Energierecht zu erlernen, vielmehr den Umgang mit Energierecht und mit rechtlichen Themen der Energiewirtschaft.
B. Kontrolle der Aufnahme der Versorgungstätigkeit
(5.h am 23.4.)
(6.h am 23.4.)
D. Zugangsregulierung
(7.-8. h am 30.4.)
(9.-10. h am 7.5.)
(11.-12. h am 14.5.)
(17.-18. h am 11.6.)
(19.-20. h am 18.6.)
(21.-22. h am 25.6.)
(23.-24. h am 2.7.)
(25.-26. h am 9.7.)
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