Version [95517]
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Anspruch auf Vergütung für Strom aus KWK
gegen den Netzbetreiber gem. § 4 Abs. 2 KWKG
A. Einführung
B. Anspruchsaufbau
Nachstehend werden die Voraussetzungen des Anspruchs gem.
f. Kein Wegfall des Anspruchs gem. § 4 Abs. 2 S. 3 KWKG
Der Anspruch fällt weg, wenn kein Anspruch auf Zuschlag besteht. Damit verknüpft der Gesetzgeber den Anspruch auf Vergütung komplett mit dem Anspruch auf KWK-Zuschlag. Für das Vorliegen des Vergütungsanspruchs müssen auch sämtliche Voraussetzungen des Zuschlags geprüft werden - sofern sie nicht bereits oben geprüft wurden.
Der Anspruch fällt weg, wenn kein Anspruch auf Zuschlag besteht. Damit verknüpft der Gesetzgeber den Anspruch auf Vergütung komplett mit dem Anspruch auf KWK-Zuschlag. Für das Vorliegen des Vergütungsanspruchs müssen auch sämtliche Voraussetzungen des Zuschlags geprüft werden - sofern sie nicht bereits oben geprüft wurden.
- vergütungsrelevante Strommenge
= wie kaufmännisch abgenommener KWK-Strom
- Vergütungshöhe
- gemäß Vereinbarung
- üblicher Preis = Börsenpreis: VSS - keine Vereinbarung
- gemäß Angebot eines Dritten
Vgl. dazu auch folgendes Fallbeispiel
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