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Recht der erneuerbaren Energie
Überblick über die staatlichen Fördermechanismen - insbesondere des EEG
Achtung!
Durch die Neufassung des EEG im Jahre 2014 wird dieser Artikel aktuell grundlegend überarbeitet. Bis zur Vollendung dieser Bearbeitung sind die hier veröffentlichten Informationen nicht verlässlich!
Die Mechanismen der Förderung von erneuerbaren Energien stellen ein komplexes System ineinander greifender Maßnahmen dar, das in vielerlei Hinsicht Abweichungen vom allgemeinen Energierecht darstellt. Insbesondere das EEG regelt dabei in seinen Spezialvorschriften den Anschluss von EEG-Anlagen an das Stromnetz, die Abnahme und Vergütung von Strom aus EEG-Anlagen usw. In diesem Artikel werden die wichtigsten, daraus folgenden Rechtsfragen erfasst. Nachstehend finden Sie Verlinkung zu einzelnen Themen des Rechts der erneuerbaren Energien - als Erstes eine kurze, allgemeine Einführung in die Thematik (A.), anschließend zum Anspruch auf Netzanschluss einer EEG-Anlage (B.), Anspruch auf Stromabnahme (C.), zu Fragen der Direktvermarktung (D.).
A. Einführung und Grundlagen
B. Anspruch auf vorrangigen Netzanschluss
C. Anspruch auf Abnahme von Strom
D. Ansprüche im Zusammenhang mit der Direktvermarktung, insb. auf Marktprämie
E. Ausgleichsmechanismus zur Finanzierung der Förderung
F. Fallbeispiele
- Beispiel zum Netzanschluss einer EEG-Anlage
- Beispiel zum Anspruch auf Abnahme und zur Vermarktung
Literatur:
- Christoph Palme, EEG und EU-Beihilfeaufsicht. Die Wirkungen des Eröffnungsbeschlusses der EU-Kommission, NVwZ 2014, 559 ff.
- Schlussanträge des Generalanwalts Yves Bot im Ålands Vindkraft Fall vom 28. Januar 2014 – Rs. C-573/12 - ZUR 2014, 350
- Hintergrundpapier zum EuGH-Verfahren in der Rechtssache Ålands Vindskraft der Stiftung für Umweltenergierecht
- Macht/Nebel: Das Eigenverbrauchsprivileg des EEG 2014 im Kontext des EU-Beihilfeverfahrens und der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien 2014-2020NVWZ Jahr 2014 Seite 765
H. Einige Informationen zum neuen EEG z. B. bei:
- Brahms/Maslaton: Der Regierungsentwurf des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes 2014NVWZ Jahr 2014 Seite 760
Noch zu klären:
Begriffe zum Thema:
- Bemessungsleistung (vgl. § 3 Nr. 2a EEG);
- anzulegender Wert
CategoryEnergierecht
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