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Aktuelle Entwicklungen im Energierecht
Herbst 2016 / Frühjahr 2017
Bemerkungen zum Inhalt dieses Artikels
Folgende Entwicklungen werden in diesem Artikel behandelt:- Neuerungen im Energie- und Stromsteuerrecht inklusive Energiesteuer-Transparenz-Verordnung,
- wichtigste Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die zum 1. 1. 2017 in Kraft treten, einschließlich der Ausschreibungsverfahren bei EEG Anlagen ab dem 1. 1. 2017
- Korrekturen im Bereich des Rechts der Energieeffizienz:
- Verpflichtungen für Unternehmen durch das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
- Änderungen im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz zum 1. 1. 2016, das 2017 erneut geändert werden soll
- Auswirkungen des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende inkl. dem neuen Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
- Entwicklung der Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen, insb. im Hinblick auf die EEG-Umlage
- Ausblick auf künftige Änderungen in der Gesetzgebung im Bereich der Energieversorgung in Deutschland und Europa, insbesondere die vorbereitete EE-Richtlinie der EU
In regionaler Hinsicht wird insbesondere die Rechtslage in Thüringen wegen dem Thüringer Klimagesetz angesprochen.
Überblick über die Entwicklungen im Energierecht 2016 / 2017
A. Steuerrecht
Die Regelungen über die Energie- und Stromsteuer wurden an folgenden Stellen geändert: ...
B. Erneuerbare-Energien-Gesetz
Das neue EEG tritt zum 1. 1. 2017 in Kraft. Folgende Neuerungen sind dabei besonders hervorzuheben:
- Netzkapazität für erneuerbare Energien soll verbessert werden
- Ausbaukorridor für erneuerbare Energien soll eingehalten werden
- Förderung des Wettbewerbs zwischen den Anlagenbetreibern
- Erhalten einer hohen Vielfalt von Marktakteuren
- Windstrom an Land und auf See
- Photovoltaik-Anlagen
- Biomasse-Anlagen
- Stromnetzentgelte sind gegenüber 2016 deutlich gestiegen
- Nach Berechnung des VEA (Bundesverband der Energie-Abnehmer) ergibt sich im Durchschnitt für gewerbliche Letztverbraucher eine Erhöhung der Netzentgelte um 14 Prozent.
- Netzentgelte Gas:
Im Schnitt werden Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch von 200 MWh (SLP - Standard Last Profil) sowie ein exemplarischer lastganggemessener Kunde, der 5.000 MWh benötigt, mit 1,5 Prozent höheren Netzentgelten belegt. Aufgrund der in den Vorjahren gesunkenen Beschaffungspreise werden die Gaspreise für Gewerbekunden in 2017 insgesamt aber tendenziell sinken.
- Die EEG-Umlage steigt von 6,354 ct/kWh auf 6,88 ct/kWh. Die Antragsvoraussetzungen zur Besonderen Ausgleichsregelung wurden modifiziert.
- Antragstellung für Unternehmen, die einer Branche nach Liste 1 der Anlage 4 zuzuordnen sind, bereits ab einer Stromkostenintensität von 14 Prozent möglich
- Umlagenbegrenzung auf 20 Prozent für Unternehmen der Liste 1, mit Stromkostenintensität zwischen 14 und 17 Prozent
- Die weiteren Antragsvoraussetzungen für Unternehmen der Listen 1 und 2 sowie die Ausgestaltung der Härtefallregelung bleiben bestehen. Zudem haben nun auch Einzelkaufleute die Möglichkeit, einen Begrenzungsantrag zu stellen. Die Antragsstellung für die Begrenzungsjahre 2015, 2016 und 2017 muss allerdings zum 31. Januar 2017 erfolgen.
- Die §-19-Umlage beträgt 2017 0,388 Cent/kWh (2016: 0,378 ct/kWh) für alle Strommengen bis 1 GWh.
- Strommengen > 1 GWh →Belastung: 0,05 Cent/kWh
- Stromintensive Betriebe und Schienenbahnen (Stromkosten mindestens 4 Prozent am Umsatz) → 0,025 Cent/kWh.
- EEG-Umlage für Eigenversorgung aus EE- und hocheffizienten KWK-Anlagen, steigt von 35 auf 40 Prozent (keine Bestandsanlagen i.S.d. § 61 Abs. 3 Nr. 3 EEG 2016).
- Von Umlage ausgenommen sind Anlagen mit weniger als 10 kW installierter Leistung und höchstens 10 MWh jährlich selbst verbrauchten Stroms
C. Die Auditpflicht im Sinne des Energiedienstleistungsgesetz
- Kleine und mittelständische Unternehmen
- Kommunale Unternhemne
D. Recht der Energieeffizienz
Interessante Quellen zum Thema:
- Synopse zum EEG 2016/17 auf der einen und dem EEG 2014 auf der anderen Seite, bereitgestellt durch die Stiftung Umweltenergierecht aus Würzburg
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