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Energiekartellrecht
mit besonderer Berücksichtigung des europäischen Wettbewerbsrechts
in Bearbeitung
A. Überblick über die Thematik
Unter dem Begriff des Kartellrecht können traditionell alle Rechtsbereiche zusammengefasst werden, die sich mit Sachverhalten der Konzentration von Marktmacht befassen. Die für den Markt besonders schädlichen Erscheinungen sind demnach verboten, andere werden kontrolliert oder durch spezielle Normen flankiert, die zu einem Ausgleich der unerwünschten Konstellationen führen sollen. Insgesamt können im Bereich des Kartellrechts in etwa folgende Teilbereiche identifiziert werden:
- Kontrolle von Zusammenschlüssen,
- Missbrauchskontrolle,
- Einschränkungen und Kontrolle staatlicher Beihilfen,
- Vergaberecht.
B. Literatur
- [Klees, Energiewirtschaftsrecht Kap. 3, komplett]
- [Gussone/Theobald, in: Schneider/Theobald, Recht der Energiewirtschaft, § 6]
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