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Regulierungsbehörde
in Bearbeituntg
A. Allgemeines
Die Reulierungsbhörde bildet das Aufsichtsorgan über die Energiewirtschaft.Rechtliche Grundlage für die Abwicklung ist in den § 54 EnWG bis § 108 EnWG enthalten. Hierbei teilen sich ihre Aufgaben auf unterschiedliche Behörden auf.
B. Wahrnehmung der Aufgaben
Die Wahrnehmung der Aufgaben der Regulierungsbehörde erfolgt gem. § 54 Abs. 1 EnWG erfolgt zum einem durch die BNetzA und zum anderen - [.... nach Maßgabe des Absatzes 2...] durch die Landesregulierungsbehörden. Rechtliche Grundlage für die Zuständigkeitsaufteilung zwischen diesen bildet § 54 EnWG. Aus dieser Norm ergibt sich eine eindeutige Zuständigkeitsvorgbe.
1. Abgrenzung der Zuständigkeit von BNetzA und Landesregulierungsbehörde
2. Verbleibende Verantwortlichkeit der Kartellbehörden im Energiebereich
CategoryEnergierechtLexikon
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