Version [43479]
Dies ist eine alte Version von EnRMesssysteme erstellt von AnnegretMordhorst am 2014-08-21 18:14:00.
Messsysteme
Diese Seite befindet sich in Bearbeitung
A. Begriffliche Erlauterungen
Gem § 21d Abs. 1 EnWG handelt es sich bei Messsystemen um eine in ein Kommunikationsnetz eingebundene Messeinrichtung zur Erfassung elektrischer Energie, welches den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit anzeigt.
B. Einbaupflicht nach § 21c EnWG
CategoryEnergierechtLexikon
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.