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Independent Transmission Operator (ITO)


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A. Begriff

Unter der Abkürzung ITO wird nach dem Erwägungsgrund 19 der Strombinnenmarktrichtlinie 2009/72/EG der unabhängie Übertragungsnetzbetreiber verstanden. Die Bestimmungen hinsichtlich des ITO ergeben sich für den Stromsektor aus Art. 17 ff. RL/2009/72/EG. Für den Gasbereich treffen die Art. 14 RL/2009/73 EG entsprechende Regelungen.

Der deutsche Gesetzgeber s3etzte diese in § 10 EnWG und die besonderen Anforderungen in den § 10a EnWG bis § 10e EnWG um. Entsprechend § 10 AQbs. 1 S. 1 EnWG können vertikal, integrieten Energtieversorgungsunternehmen eine ITO bestimmen, wenn sich das Transportnetz am 3. September 2009 im eigentum eines vertikal integrierten Energieversrgungsunternehmen befand. Ebenso wie beim ISO bleibt das verkial, integriete Energieversorgungsunternehmen privatrechtrlicher Eigentümer des Transportnetzes. Doch unterscheiden sich diese beiden Systeme dadurch, dass der Netzbetrieb beim ITO immer noch durch den Konzernverbund durchgeführt werden kann.

B. Aufgaben und Pflichten im Überblick

Wird dieses System gewählt, so ist as vertikal, integriete Energieversorgungsunternehmen nach § 10 Abs. 2 EnWG verpflicchtet, den T4ransportnezbtreiber in einer von sich getrennten Gesellschaft, in einer durch die ..... zugelassenne Rechtsfrom zu struktuieren.





C. Die einzelnen Anforderungen nach den § 10a EnWG - § 10e EnWG




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