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Einspeisevergütung
als alternativer Weg der Förderung von erneuerbaren Energien im EEG 2014
Noch bis zum Jahre 2014 beruhte des Fördersystem des EEG auf dem Grundsatz einer festen Vergütung für Strom aus EEG-Anlagen. Mit Inkrafttreten des EEG 2014 wurde dieser Grundsatz zugunsten der Direktvermarktung aufgehoben. In bestimmten Fällen ist die Einspeisevergütung nach wie vor vorgesehen. Neben Bestandsschutz (insb. gem. § 100 EEG) können Anlagenbetreiber im Rahmen der §§ 37, 38 EEG Einspeisevergütung beanspruchen. Die Voraussetzungen werden nachstehend näher erläutert.
CategoryEnergierecht
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