Version [8161]
Dies ist eine alte Version von EVTZAufloesung erstellt von MarcinKrzymuski am 2010-09-25 18:03:30.
Auflösung des EVTZ
A. Auflösungsgründe
Die Auflösung erfolgt gemäß der Satzung, was unzutreffend (BussmannSamTer2009, S. 15) als Verstoß gegen Art. 9 Abs. 2 angesehen wird, da nach Art. 8 Abs. 2 lit c) EVTZ-VO EVTZ-VO in der Übereinkunft (und damit auch in der Satzung - Art. 9 Abs. 1 EVTZ-VO) Regelungen zur Auflösung zu enthalten sind.
B. Auflösungsverfahren
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